
Die Parteien sind wild entschlossen die Wahlschafe mal wieder richtig zu scheren. Das Wahlrecht wird so geändert, dass die Parteien, die schon in der jetzigen Legislaturperiode versagt haben, wieder mit möglichst vielen Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Man weiß ja wie niedrig das Bürgergeld ist.
Der Irrsinn hat System. Da werden vom Parteivolk auserkorene Kandidaten für die Wahlkreise zur Wahl mit der Erststimme nominiert, die eigentlich kein vernünftiger Bürger wählen möchte. Aus Verzweiflung sucht er nun den „geringsten Übel“ Kandidaten aus. In der heutigen zersplitterten Parteienlandschaft kann dann schon ein Kandidat mit weniger als 30% der Stimmen den Wahlkreis gewinnen.
Noch schlimmer sieht es bei der Aufstellung der Landeslisten der Parteien aus. Da nur wenige Abgeordnete über die Landesliste in den Bundestag kommen wird bei der Aufstellung der Landesliste mit allen möglichen Tricks gearbeitet (ein Messerverbot wird empfohlen.)
Beispiel aus der guten alten Zeit: Landeslisten 2013
Besonders beliebt ist der Kandidatenmörder Trick: zwei Regionalgruppen A und B vereinbaren, dass sie den jeweiligen Kandidaten der anderen Gruppe bei der Listenwahl unterstützen. Der A Kandidat wird zuerst gewählt und kommt auf die Liste (weil sich A auch die Unterstützung der Gruppe C gesichert hat). Bei der Wahl zum Kandidaten der Gruppe B stimmt nur die Gruppe B für ihn. Die Gruppe A hat ja ihr Schäfchen im Trockenen.
Der Bürger hat keine Möglichkeit die Reihenfolge auf den Listen zu verändern.
Fast unbekannt ist, daß man sich auch nach neuem 2025 Wahlrecht Wahlrecht Unabhängiger Direktkandidatals Direktkandidat in einem Wahlkreis bewerben kann.
Zitat Bundeswahlleiterin
Wahlvorschläge
Wie bewerbe ich mich als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber?
Für die Nominierung von Einzelbewerberinnen und -bewerbern sind keine Versammlungen und geheimen Abstimmungen vorgeschrieben. Lediglich drei Unterzeichnende haben ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten und ihre Wahlberechtigung im Wahlkreis durch die zuständige Gemeindebehörde bescheinigen zu lassen. Weiter erforderlich ist die Beibringung von 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können in einem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.Wahlrecht Unabhängiger Direktkandidat (Parteilos)
Ein Direktkandidat benötigt drei Unterschriften von Wahlberechtigten und von 400 Unterstützern aus dem Wahlkreis. Das ist für einen geeigneten Kandidaten kein Problem.
Rechtsgrundlagen
§ 19, § 20 Abs. 3, § 52a BWG
§ 34 Abs. 1, 3, 4 BWO
Mögliche Kandidaten sind z.B. bewährte MdB von FDP, SPD und CDU, die bei der Aufstellung der Listen von Parteifreunden ausgebremst wurden oder deren Partei wahrscheinlich nicht über 5% kommen. Experten für Digitalreorganisation, Finanzen, Wirtschaft usw. Unterstützer
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