Ein- und Ausgaben werden im Haushaltsplan des Bundes vom Parlament genehmigt. Das ist das „Königsrecht“ des Parlaments. Daneben gibt es große Einnahmen/Ausgabenblöcke die von der >Politik gesteuert aber nicht im Haushaltsplan erscheinen wie. z.B. Rentenversicherung (2013 252 Milliarden €), Krankenkassen (2013 195 Milliarden €),
Haushaltsplan Bund 2010: (PDF)
- Volumen 325 Milliarden €, Kreditaufnahme 85 Milliarden €
- Haushaltsübersicht Ausgaben (siehe S. 26)
- Finanzministerium darf Bürgschaften im In- und Ausland bis zu 475 Milliarden € übernehmen (siehe S.4)
- Ausgaben für Schuldendienst 40Milliarden €
Haushaltsplan Bund 2015 geplant (PDF) Kurzfassung Gesamtplan
- Volumen 300 Milliarden € (Siehe S. 25)
- Haushaltsübersicht Ausgaben (siehe S.25 im Kurzbericht)
- Finanzministerium darf Bürgschaften im In- und Ausland bis zu 477 Milliarden € übernehmen
- Annahme BIP 2737 Milliarden €
- Ausgaben für Schuldendienst 28 Milliarden € (Gesamtplan S. 30)
Die Bürgschaften des Bundes werden zum Großteil zur Absicherung der Hermes Bürgschaften für die Exporte der deutschen Industrie verwendet. Bisher ist die Ausfallrate da sehr gering – der Bund hat in den letzten 20 Jahren etwa 800 Millionen € im Jahr verdient.