Was verdient ein Abgeordneter

Berlin HdrUnsere Abgeordneten werden ordentlich bezahlt und gut für ihre Arbeit ausgestattet.
Im Detail: was verdient eigentlich ein Abgeordneter und welche zusätzliche Leistungen erhält er?

Laut Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhält ein Abgeordneter folgende monatliche Gelder und Zusatzleistungen:

  1. 8252 € Abgeordnetenentschädigung (der Job macht offensichtlich wenig Spass!)
  2. ???? € Amtsausstattung (Büro mit 54 qm, mit Möbeln und Geräten, Freifahrkarte DB, Fahrdienst in Berlin, Dienst-Inlandsflüge frei)
  3. 100 € Büroausstattung (1200 € jährlich)
  4. 4123 € Kostenpauschale (steuerfrei, für Aufwendungen im Mandat, evt. Zweitwohnung, Wahlkreisbüro, Fahrten im Wahlkreis usw)
  5. 15 798 € für Mitarbeiter (wird von der Bundestagsverwaltung ausbezahlt)
  6. ???? Reisekosten (nicht mit DB da Freikarte und nicht im Wahlkreis)
  7. ???? Altersentschädigung (Rente, Höchstbetrag 67.5% der Abgeordnetenentschädigung wird nach 27 Jahren erreicht)
  8. ???? Übergangsgeld (bei Ausscheiden aus dem Bundestag)
  9. > 340 € Krankenkasse, Pflegeversicherung (Gesetzlich (40%) oder Privat(60%) wie Beamte mit Beihilfe, 50% Beteiligung an Kosten der Versicherung
  10. ???? Nebeneinkünfte (meldepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig)

Die Einkünfte müssen für jede einzelne Tätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat bzw. 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von Stufenangaben veröffentlicht. Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. (Zitat Deutscher Bundestag)

Zusammenfassend kann man sagen, dass unsere Abgeordneten etwa so viel verdienen wie ein Bürgermeister einer größeren Stadt oder ein Manager in der zweiten Ebene eines Industriebetriebs. Schaut man sich die Lebensläufe der Abgeordneten an, dann ist das bei vielen Angeordneten mehr, als was sie bei einer regulären Laufbahn in ihrem Beruf verdient hätten. Es besteht kein Grund zu klagen. Sie müssen auch nicht mehr Zeit für ihre Tätigkeit aufwenden als die vergleichbaren Berufsgruppen. Auch die Regelungen für Reisekosten usw sind ähnlich wie bei den Vergleichsgruppen. Immer wieder diskutiert wird die Kostenpauschale, die es in dieser Form z.B. in der Industrie nicht gibt. Da braucht das Finanzamt für alles einen Beleg. Den Wählern ist sicher nicht bewusst, wie komfortabel die Büros der Abgeordneten mit Mitarbeitern ausgestattet sind. Die Stellen werden gerne mit Parteinachwuchs (oft nicht die hellsten) besetzt, der da an seiner politischen Laufbahn werkeln kann. Ein Teil dieses Geldes ist eigentlich eine indirekte Spende an die Partei des Abgeordneten. Diese Helfer sind ein beliebtes Ziel der Lobbyisten, da die Mitarbeiter ja oft schon nach einer Wahlperiode irgendwo unterkommen müssen.

Ärgerlich sind die unkontrollierten Nebeneinnahmen. Hier muss man unterscheiden zwischen Nebeneinnahmen z.B. Mieteinnahmen, Zinsen, Pachten, Renten usw und Nebeneinnahmen durch Nebentätigkeiten, die grundsätzlich nicht erlaubt sein sollten. In einem Industriebtrieb würde ein Mitarbeiter sofort seine Stelle verlieren, wenn er ohne Erlaubnis eine bezahlte Nebentätigkeit aufnimmt. Oft ufern auch ehrenamtliche Tätigkeiten der Abgeordneten aus oder bringen sie bei diversen nicht ganz uneigennützigen Stiftungen in Konflikte mit ihrem Amt. Auch durch Nebeneinnahmen, z.B. hohe Dividenden von einer AG, kann es zu Zielkonflikten kommen. Ein Großteil der Abgeordneten geht mit Amt und Geld vernünftig um. Klagen über Verdienst oder hohe Arbeitsbelastung sind allerdings nicht angebracht. „Edle“ Abgeordnete erhalten für spezielle Funktionen wie z.B. Staatssekretär, Beauftragter für … XYZ… und Parteiämter zusätzliche Gelder. Offensichtlich sind diese mit der Tätigkeit als Abgeordnete nicht richtig ausgelastet.

Unsere Abgeordneten verdienen unseren Respek, wenn sie ordentlich arbeiten aber können nicht unsere Dankbarkeit einfordern – sie werden schließlich für ihre Arbeit gut bezahlt und haben sich diese freiwillig ausgesucht.

Forderung: Die Abgeordneten haben einen Vollzeitjob und werden dafür auch ordentlich bezahlt. Nebentätigkeiten ob bezahlt oder im Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung  sollten ähnlich wie in der Industrie grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ausnahmen sind beim Parlamentspräsidenten zu beantragen und müssen veröffenlicht werden. 

Eine Antwort zu Was verdient ein Abgeordneter

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