Leibeigenschaft für Ausbildung

Glaubt man den Medien so sorgen sich die Jugendlichen in Deutschland hauptsächlich um ihre Rente und ein wenig noch um das Klima.

Nur wenige Jugendliche wissen noch dass bis in die 70er Jahre das Arbeitsleben als Lehrling mit 14 Jahren begann. Heute ist es nicht ungewöhnlich noch mit 25 Student zu sein. Würden heute die Jungen so früh anfangen zu arbeiten bräuchten sich die Rentner keine Sorge un ihre Rente machen.

Interessant ist dass viele Studenten ohne Nebenjobs sich ihr Studium nur leisten können wenn sie nebenher Jobben, schwarz und damit keine Steuern und Sozialbeiträge zahlen müssen. Die Jungen sind offensichtlich nicht dumm.

Man sollte sich einmal den Dienstvertrag eines Küchenjungen beim Grafen von Hohenzollern von 1566 ansehen. Lehrjahre waren da sicher keine Herrenjahre. Auf Verletzung des Vertrags, Siegelbruch stand übrigens die Todesstrafe.

Dienstvertrag des Küchenjungen Martin Weit bei Karl I., Graf von Hohenzollern 1566

Staatsarchiv Sigmaringen FAS HS 1-80 T 1-6 U 3

Archivalieneinheit

Hausarchiv Hohenzollern-Sigmaringen / (1214) 1302-1893 (1920-1952)

1. Urkunden

Diener und Dienste (Rubrik 40)

Martin Weit von Hausen im Killertal (Hausen aus dem Killerthal) in der Grafschaft Zollern bekundet, von seinem Herrn Karl [I.], Grafen von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen etc. eine Zeit lang als Küchenbub in der Hofküche eingesetzt und bis dato mit Kleidung und anderer notdürftiger Unterhaltung versehen worden zu sein. Er verspricht, seinem Herrn, dessen Erben und Nachkommen eingedenk der erfahrenen Hilfe zeit seines Lebens dienstbar, gehorsam und gewärtig zu sein, Nutzen und Frommen zu mehren, Schaden und Nachteil zu verhüten, soviel ihm immer möglich ist. Er verspricht ferner, niemandem anderen zu dienen, es sei denn mit Wissen und Belieben seines Herrn, noch seinen Leib und sein Gut auf irgendeine Weise ohne Wissen seines Herrn zu verändern. Sollte er hiergegen zuwiderhandeln, dürfen sein Herr und dessen Erben und Nachkommen sein Leib, Hab und Gut in Städten, Schlössern, Märkten, auf dem Land oder allenthalben arrestieren und beschlagnahmen, ihn als siegelbrüchigen, treulosen Mann anklagen und über ihn als Übertreter mit Recht richten. Martin Weit verzichtet darauf, alle bestehenden und künftigen geistlichen wie weltlichen Freiheiten und Rechtsbehelfe dagegen in Anspruch zu nehmen. / 1566 August 29 (Donnderstag nach Bartholomy desz hailigen Zwelffbotten tag)

Details…

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