Bei dem von der CDU, FDP, Grünen und SPD vorgeschlagenen neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten signifikant erhöht (wahrscheinlich > 100), da Überhangmandate in einzelnen Ländern durch zusätzliche Abgeordnete auf Bundesebene ausgeglichen werden. Auch hier ist mal wieder die bayrische CSU der Störenfried, da Überhangmandate in Bayern auf der Ebene des Bundes nicht ausgeglichen werden können. Die CSU tritt ja nur in Bayern an. Die anderen Parteien sehen das mit Wohlwollen, da sie mit diesem Trick auch mehr Abgeordnete nach Berlin schicken können. Durch die vielen Ausgleichsmandate erhalten die Parteifürsten, denen direkt gewählte Kandidaten schon immer ein Dorn im Auge waren, mehr Einfluss. Die SPD stellt z.B. in den Wahlkreisen gar keine attraktiven Kandidaten auf, die direkt gewählt werden könnten und spart sich so das Geld, das man für ordentliche Werbung für den Kandidaten bräuchte. Dieses Geld kann man ja viel besser in den Parteizentralen ausgeben. Direkt gewählte Kandidaten achten zum Ärger der Parteioberen mehr auf ihre Wähler als auf die Parteilinie und treten gegenüber den Parteioberen selbstbewusster auf. Die treuen Parteisoldaten, die über die Listen der Parteien ins Parlament einziehen, sind da viel pflegeleichter. Mit dem neuen Wahlrecht wird es für die Parteien noch uninteressanter, qaulifizierte Kandidaten in den Wahlkreisen zu nominieren. Über die Zahl der Abgeordneten und das Stimmenverhältnis im Parlament entscheidet ja nur noch die Zweitstimme. Der Wert der Stimme der direkt gewählten Abgeordneten wird dadurch erheblich gemildert.
Diesem perfiden Plan der Parteioberen der etablierten Parteien, die Direktwahl von Abgeodneten (Persönlichkeitswahl) bedeutungslos zu machen, kann man nur dadurch unterlaufen, dass man unabhängige Persönlichkeiten – Freie Abgeordnete – direkt wählt und keine Überhangmandate entstehen. Damit können die Wähler gemäß einer Schätzung des Bundes der Steuerzahler direkt zur Sparsamkeit zumindest im Parlament beitragen.
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