Die Liste der Corona Brennpunkte in USA zeigt deutlich, daß man immer dort besonders gefährdet ist, wo sich viele Leute treffen. Die Deutschen können sich auf größere Veranstaltungen und Familienfeiern mit hundert Beteiligten freuen. Auch die Klimaanlagen in den Betrieben werden dafür sorgen, daß sich Viren ausbreiten können.
Der hoch gehandelte Reproduktionsfaktor R, die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, ist ziemlich sinnlos. Der große Teil der Infektionen erfolgt lokal. Da ist es egal ob sich im Umland viele Bürger nicht anstecken.
Es ist unglaublich daß Wissenschaftler bei diesem auch mathematisch unsinnigen Kennwertverfahren mitmachen. Bei ungleichen Verteilungen in Clustern machen die üblichen Mittelwerte der Normalverteilung keinen Sinn. Natürlich wissen das ernsthafte Wissenschaftler auch. Es traut sich aber keines der offiziellen Institute den Politikern die etwas komplexere Sachlage zu erklären.
Mit den neuen Corona Regeln kommt neues Ungemach auf die Bürger und Veranstalter zu. Die Sommergrippe, eigentlich keine Grippe sondern eine Erkältung mit Schnupfen und leichtem Husten, schlägt jetzt häufig zu. Die Symptome ähneln denen einer Corona Infektion. Für die Angestellten einer Klinik gilt deshalb die einfache Regel: Wer Symptome einer Erkältung hat, bleibt zu Hause bis er zwei Tage frei von Symptomen ist.
Das Land Baden-Württemberg hat analog Besucher mit Symptomen einer Erkältung von Veranstaltungen ausgeschlossen.
(2) An einer Veranstaltung im Sinne des § 1 Absatz 1 darf als Teilnehmer, Beschäftigter oder sonstiger Mitwirkender nicht teilnehmen, wer
in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
Da die meisten Bürger gar nicht wissen können, ob sie innerhalb der letzten Tage in Kontakt mit einer Sars-CoV-2 infizierten Person (die es vielleicht auch nicht wusste) standen, machen sie sich strafbar. Unwissen schützt vor Strafe nicht!
Wahrscheinlich haben aber viele Otto Normalverbraucher ein ähnliches Problem wie ich. Schalte ich im Auto bei Hitze die Klimaanlage an, habe ich am nächsten Tag einen leichten Schnupfen. Genauso wenn ich im heißen Auto fahre egal ob mit oder ohne geöffnetem Fenster. Mit dem Fahrrad oder ÖPNV zu fahren bringt wenig. Die Gefahr einer Erkältung ist da sicher größer als im eigenen Auto.
Nun könnte man ja vor wichtigen Veranstaltungen einen Corona Test machen. Ist man Corona negativ, könnte man ja an der Veranstaltung teilnehmen. Typisch genehmigt der Hausarzt aber keinen Test bei leichtem Schnupfen. Ein Corona Test ist in der Verordnung nicht berücksichtigt. Schade wenn der Bräutigam sich vor der Hochzeit einen Schnupfen holt.
Das zeigt einmal mehr, daß es gar nicht so einfach ist, komplexe Sachverhalte mit starren Regeln zu lösen. Wahrscheinlich wäre die bessere Lösung gewesen:
bei einer schweren Erkältung nicht an der Veranstaltung teilzunehmen und bei einer leichten Erkältung auf Mund/Nasen Schutz zu achten.
Offensichtlich haben sich die Autoren der Verordnung nicht überlegt wie die Einhaltung der Verordnung überprüft werden kann. Mir ist nicht bekannt ob im Rahmen des Corona Konjunktur Programms die Mitarbeiter der Ordnungämter und der Polizei eine medizinische Ausbildung erhalten sollen.
PS Die medizinische Universitätsklinik Tübingen hat ein Forschungsvorhaben begonnen für das Personen mit und ohne Symptomen nach positivem Corona Test gesucht wurden. Es haben sich bereits genügend Probanden gemeldet!
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