Als Freier Abgeordneter durch Direktwahl in den Bundestag – 700 Abgeordnete verhindern

Die Zahl der Abgeordneten des Bundestages und die Art der Wahl ist nicht im bestehenden Grundgesetz  sondern in §1 des Bundeswahlgesetzes definiert

(1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

(2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.

Je nach Wahlausgang kommt es zu Überhangmandaten, wenn in einzelnen Ländern mehr Direktmandate gewonnen werden, als der Partei der Partei bei Auszählung der Zweitstimmen zustehen würden. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die an die CDU/CSU Überhangmandate gingen – u.a. in  Baden-Württemberg (10), Bayern(3), Sachsen(4). Mit der geplanten Änderung des Wahlgesetzes werden je nach Wahlausgang bis zu 700 Abgeordnete ins Parlament einziehen und dort wahrscheinlich nicht einmal einen festen Platz finden.  Zu den 299 Abgeordneten, die direkt in den Wahlkreisen gewählt werden, kommen dann 400 Abgeordnete, die über die Listen der Parteien einziehen. Da freuen sich alle Parteisoldaten, die es bisher nicht über die Parteiliste geschafft haben in den Bundestag zu kommen.  Ob man das noch als Personenwahl verbunden mit einer Verhältniswahl bezeichnen kann ist äusserst fraglich. Die etablierten Parteien kümmert das wenig, da sie sowieso das Bundeswahlgesetz mit breiter Mehrheit ändern wollen.

Unabhängige Direktkandidaten können ebenfalls kandidieren falls sie gemäß § 20 Abs. 3 BWahlG

  1. das passive Wahlrecht besitzen
  2. von mindestens 200 Wahlberechtigten unterstützt werden, die sich mit Unterschrift in eine Liste eintragen. Einreichung beim Landeswahlleiter spätestens 66 Tage vor der Wahl (12. Juli 2013).

Die Einstiegshürde für einen unbhängigen Kandidaten ist also relativ gering. Trotzdem haben es bisher nur 3 Direktkandidaten in den Bundestag geschafft. Das liegt zunächst daran, dass es schwierig ist einen wirklich überzeugenden Kandidaten im Wahlkreis zu finden, der eine überzeugende Alternative zu den von den Parteien aufgestellten Kandidaten ist. Bei der Qualität der typischen Parteikandidaten in den Wahlkreisen ist es bei der nächsten Wahl eigentlich nicht allzu schwer, einen für die Lösung der anstehenden Probleme in Deutschland besser geeigneten Kandidaten zu finden. Ideal wäre eine Quereinsteiger aus der Industrie oder ein erfahrener Verwaltungsfachmann, die bisher das Geklüngl innerhalb der Parteien einer Betätigung in der Politik abgehalten hat.

Da sich bei den Wählern viel Unmut über die Art und Weise wie die etablierten Parteien im Land agieren aufgestaut hat, sollte es auch möglich sein, eine genügende Zahl von Unterstützern zu finden. Die Kosten für einen lokalen Wahlkampf in einem Wahlkreis halten sich in Grenzen. Mit ca 20 000 € kann man schon viel erreichen, sofern man genügend Unterstützer hat, die den Wahlkampf auch über neue Medien organisieren können. Man kann mit Direktwahl Abgeordnete billiger in den Bundestag entsenden als mit einer bundesweiten Initiative (Wahl Alternative 2013), die zunächst einmal die 5% Hürde schaffen muss. In vielen Wahlkreisen wird man mit etwa 30% der Erststimmen den Wahlkreis gewinnen können.

Die direkt gewählten Abgeordneten werden von der Zahl der Abgeordneten abgezogen, die einem Land zustehen und die restlichen Abgeordneten Zweitstimmenproporz verteilt. Es kommen also weniger Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag. Daran haben die meisten Parteien kein Interesse! Der Wähler kann aber durchaus Einfluß nehmen, wer ihn im Bundestag vertritt. Das Risiko für die Wähler bei der Wahl des Direktkandidaten ist gering. Schafft es der eigene Direktkandidat nicht, zählt die Zweitstimme wie üblich. Man geht also bei der Wahl eines Direktkandidaten kein großes Risiko ein und kann als BackUp die Partei des geringsten Übels wählen.

Überhangmandate werden bei der Bundestagswahl sehr wahrscheinlich in Ländern entstehen, die bis jetzt eine solide CDU Mehrheit hatten wie z.B. Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern (CSU).  Besonders in Baden-Württemberg ist sicher Potential für direkt gewählte Bundestagsabgeordnete. Ob die SPD z.B. in NRW bei der Wahl2013 noch Überhangmandate erhält ist fraglich.

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Neues Wahlrecht schwächt Direktmandate – der Bayern Trick

Bei dem von der CDU, FDP, Grünen und SPD vorgeschlagenen neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten signifikant erhöht (wahrscheinlich > 100), da Überhangmandate in einzelnen Ländern durch zusätzliche Abgeordnete auf Bundesebene ausgeglichen werden. Auch hier ist mal wieder die bayrische CSU der Störenfried, da Überhangmandate in Bayern auf der Ebene des Bundes nicht ausgeglichen werden können. Die CSU tritt ja nur in Bayern an. Die anderen Parteien sehen das mit Wohlwollen, da sie mit diesem Trick auch mehr Abgeordnete nach Berlin schicken können. Durch die vielen Ausgleichsmandate erhalten die Parteifürsten,  denen direkt gewählte Kandidaten schon immer ein Dorn im Auge waren, mehr Einfluss. Die SPD stellt z.B. in den Wahlkreisen gar keine attraktiven Kandidaten auf,  die direkt gewählt werden könnten und spart sich so das Geld, das man für ordentliche Werbung für den Kandidaten bräuchte. Dieses Geld kann man ja viel besser in den Parteizentralen ausgeben. Direkt gewählte Kandidaten achten zum Ärger der Parteioberen mehr auf ihre Wähler als auf die Parteilinie und treten gegenüber den Parteioberen selbstbewusster auf. Die treuen Parteisoldaten, die über die Listen der Parteien ins Parlament einziehen, sind da viel pflegeleichter. Mit dem neuen Wahlrecht wird es für die Parteien noch uninteressanter, qaulifizierte Kandidaten in den Wahlkreisen zu nominieren. Über die Zahl der Abgeordneten und das Stimmenverhältnis im Parlament entscheidet ja nur noch die Zweitstimme. Der Wert der Stimme der direkt gewählten Abgeordneten wird dadurch erheblich gemildert.

Diesem perfiden Plan der Parteioberen der etablierten Parteien, die Direktwahl von Abgeodneten (Persönlichkeitswahl) bedeutungslos zu machen, kann man nur dadurch unterlaufen, dass man unabhängige Persönlichkeiten – Freie Abgeordnete – direkt wählt und keine Überhangmandate entstehen. Damit können die Wähler gemäß einer Schätzung des Bundes der Steuerzahler direkt zur Sparsamkeit zumindest im Parlament beitragen.

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