Der baden-württembergische Landtagspräsident Peter Straub, wollte mal wieder seinem Spitznamen „rasender Peter“ gerecht werden und als neuen Dienstwagen einen Porsche Panamera anschaffen. Nun gibt er sich wieder mit einem Mercedes S 500 zufrieden. Dumm ist nur, dass für den Dienstwagen des Landtagspräsidenten eine Obergrenze von 38 000 € gilt. Man wundert sich schon, wie er schon zu seinem jetzigen Dienstwagen (Mercedes S-Klasse 500) kam, der mit Zubehör weit über der 100 000 € kostet. Er und andere Politiker haben hierfür ein Gewohnheitsrecht entwickelt und es geschafft, dass ihnen der teure Wagen vom Hersteller zu einem „Sonderpreis“ überlassen wird. In jedem zivilisierten Land läuft die Überlassung eines geldwerten Vorteils unter Bestechung. Übt der Bestochene dann auch noch massiven Druck auf den Verkäufer aus wie im Fall Peter Straub, der das auch noch stolz den Zeitungsreportern kommuniziert, so ist das keine Thema mehr für die Spalte lustig sondern ein Fall für den Staatsanwalt! Die Politiker brüsten sich noch, sie würden umsonst Werbung für die Automobilhersteller machen. Dabei ist es eher eine negative Reklame, wenn mal wieder ein Würdenträger in einer Edellimousine vorfährt, die er gewiß nicht aus seiner Tasche bezahlt hat.
Der Bundesrechnungshof Baden-Württemberg hat diese Praxis von Audi, BMW und Daimler schon lange moniert. Seit neuestem wird der Preisnachlass als Parteispende deklariert, das kann man im Parteispendenbericht des Bundestagspräsidenten nachsehen. Allerdings glaube ich kaum, dass es eine Regelung für personengebundene Parteispenden gibt. Es ist und bleibt eben doch Bestechung.
Der Dienstwagen mit Chaffeur (möglichst mit humanistischer Bildung wie ein schwäbischer Fabrikant ihn suchte) scheint das wichtigste Statussymbol der Politiker zu sein. Deshalb möchte Herr Rüttgers auch seinen Dienstwagen noch 5 Jahre nach seinem politischen Ableben behalten.