Fast jeden Tag kann man erleben wie Gesetze zu Lasten der Bürger einfach geändert werden. Bestes Beispiel ist die Sozialrente – Besteuerung und Leistungsminderungen wurden per Gesetz gegen die Interessen der Kunden geändert, die jahrzehntelang unter ganz anderen Vertragsbedingungen einbezahlt haben. Schließen Bund, Länder und Gemeinden einen Vertrag mit einer Privatfirma, so gelten dort die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Verträge können dabei nicht einseitig aufgekündigt werden. Solche Verträge müssen auch nicht offengelegt werden – schließlich muss man ja die Daten des Vertragspartners schützen.
Diese Trick wird nun in der Politik oft und fast überall benutzt, um Dinge, die in der Politik nicht durchsetzbar sind, indirekt über Verträge festzuzurren. Eventuell holt man sich unter falschen Angaben und/oder falschen Versprechungen (Beispiel Stuutgart 21, Cross, Border Leasing, Public Private Partnerschip u.a. ) eine grundsätzliche Zustimmung der demokratisch gewählten Gremien und kann dann im stillen Kämmerchen „gestalten“. Den endgültigen Vertrag darf dann niemand einsehen. Tpisch für solche krummen Geschäfte ist meist ein Passus im Vertrag, dass der Inhalt des Vertrags geheimgehalten werden muss.
Solche Verträge sind per Gesetz zu verbieten. Die gültigen Verträge von Gemeinden, Ländern und Bund sind grundsätzlich offen zu legen. Jeder Privatfirma bleibt es überlassen, ob sie unter diesen Bedingungen Geschäfte mit staatlichen Organen machen will.