Bei Diskussionen um Politiker wird gerne das Argument gebraucht, dass bei Kritik auf die Würde des Amtes geachtet werden müsse. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, dass die Würde des Amtes mit der Stellung des Amtsinhabers in der politischen Hierarchie ansteigt. Zumindest glauben das die Amtsinhaber. Nun findet man in Artikel 1 (1) unseres Grundgesetzes den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Eine Stelle, die auf die Würde des Amtes eingeht, findet man allerdings in keinem Gesetz. Die Würde des Amtes wird schlichtweg in unserem Grundgesetz nicht definiert und kann folgerichtig auch vom Staat nicht geschützt werden. Auch den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in unseren Gesetzen nicht. Vor dem deutschen Grundgesetz sind tatsächlich alle – auch der Bundespräsident – gleich.
Verblüffend ist aber, dass viele Berufsgruppen, Amtsinhaber usw meinen, dass sie besondere Recht haben, was fast nie richtig ist. Viele Deutsche glauben aber noch immer daß man z.B. durch das Tragen einer Amtskleidung z.B. Uniform (auch von privaten Firmen), Richterrobe (siehe Hosenladenerlaß), Pfarrer Habit usw oder durch eine „höhere“ Stellung in einer Staats- oder Firmenhierarchie eine spezielle Würde erhält, die einen besonderen Schutz genießt. Bei totalitären Regimes sind die durch Uniformen definierten „Amtswürden“ ein wesentlicher Grundpfeiler der Machtausübung und Unterdrückung. Bei Hitler wurde man durch Tragen einer braunen oder gar schwarzen Uniform automatisch zu einer Respektsperson und vertrat die lebensgefährliche Staatsmacht. Andererseits wird auch eine Gesellschaft nicht automatisch demokratisch wenn alle Bürger wie bei Mao die gleiche Kleidung tragen.
Die Vorstellung einer „Amtswürde“ stammt aus der vordemokratischen Zeit, als die Gesellschaft in Adel und Stände eingeteilt waren und die Rechte dieser Gruppen auch ganz unterschiedlich waren. Einige Relikte dieses Denkens haben sich bis in die heutige Zeit gerettet. So werden Offiziere laut Genfer Konvention in Gefangenschaft anders behandelt als das gemeine Volk, können nicht zur Zwangsarbeit gezwungen werden und müssen nur Befehle von ranggleichen Offizieren befolgen. Kein Wunder, dass die Offiziere immer so gern in den Krieg gezogen sind.
Der Adel, den es eigentlich in Deutschland gar nicht mehr gibt, hat noch immer eine Sonderstellung beim Erbrecht. Gewisse Priviligien fanden aber Eingang z.B. in das Beamtenrecht oder ins Gesellschaftsrecht. Während einfache Arbeiter und Angestellte schon bei geringen „Fehlern“ mit Entlassung und Schadenersatz bedroht werden, können sich die „Höheren“ sehr viel leisten, bevor sie mit Strafverfolgung oder Entlassung bedroht werden. Ein schönes Beispiel ist die Regelung in der geplanten ESM Behörde. Mitglieder des ESM sind von Strafverfolgung ähnlich wie die Mitglieder des IWF freigestellt, selbst wenn sie ganz ungeniert für ihren eigenen Vorteil arbeiten.
Während es die Amtswürde überhaupt nicht gibt, können Menschen, so sagen wenigstens unsere Philosophen, sehr wohl über Würde verfügen, da der „Wert der Würde im Inneren eines jeden Menschen selbst“ (Quelle: Wikipedia) liegt. Man bezieht sich dabei meist auf die Schriften von Immanuel Kant und seine Ethik zur Menschenwürde. Dabei wird man feststellen, dass das mit der Würde des Menschen ziemlich kompliziert ist. Mir würde es schon reichen, wenn wir Menschen uns anständig verhalten würden.