Zur Zeit wird oft und gerne über die Rechte von Autoren und Musikern diskutiert – meist von Leuten die weder ein Buch oder einen Beitrag in Schrift oder Ton im Web geleistet haben. Meist dominieren die Geldsammler GEMA (Musik) und VG Wort die öffentliche Diskussion. Das Problem ist dabei nicht das Einsammeln der Gelder sondern die Auszahlung an die Autoren nach Regeln die bestimmte Klüngel und die Verlage einseitig begünstigen. Die Autoren müssen sich in der Regel den Knebelverträgen der Verlage im In- und Ausland unterwerfen. Ernsthafte Fachliteratur erscheint heute in Englisch. Deutsch schreibt eigentlich nur noch die Kreisliga der Forschung. Bei Englisch und Veröffentlichung im Ausland gibt’s nichts von der GEMA.
Besonders benachteiligt werden die Veröffentlichungen im Web. So erhält man von der VG Wort für einen ernsthaften Artikel, der im Jahr 10 000 mal aufgerufen wird 30 € (wenn das Abrechnngssystem der VG Wort denn funktioniert). Wird ein Blog z.B. 100 000 im Jahr aufgerufen wie z.B. mein IT Portal Blog, erhält man auch nur 30 € von der VG Wort. Diese Deckelung gibt es bei keiner anderen Art der Veröffenlichung. Dabei gibt es viele Pauschalen für klassische Printmedien ohne jeglichen Nachweis wieviele Leser diese Werke gefunden haben.
Ähnlich ist es bei der Musik wo „Komponisten“ wie Dieter Bohlen u.a. für schwachmatige zum großen Teil automatisch generierte Musikstücke hohe Beträge von der GEMA kassieren, weil es dem Erzeuger der Stücke gelungen ist, diese dem Fernsehen unterzujubeln. Dafür müssen Musiker die Aufführung moderner Musik unterlassen, wenn nicht genügend Zuhörer zu einem Konzert erscheinen. Die GEMA Gebühren sind da höher als die Gesamteinnahmen!
Der Ansatz der GEMA und VG Wort über Pauschalen Gebühren zu erheben und nach Gutsherrenart zu verteilen ist im Webzeitalter nicht mehr zeitgemäß. Schon längt gibt es einfache Abrechnungssysteme nicht nur von Apple mit denen Text und Musik wie andere Waren auch verkauft werden können.
Besonders unsinnig ist das Urheberrecht von Fotografien wobei jeder Schnappschuss eines Amateurs Schutzrechte wie die Arbeit eines Profi-Fotografen genießt. Durch die Google Bildsuche bietet sich hier ein neues weites Feld für die deutschen Abmahnanwälte.
Durch die Übernahme der Fair Use Regel aus USA, die vernünftige, private Nutzung von im Web veröffentlichten Inhalten erlaubt, könnte man sowohl den Benutzern als auch den Autoren das Leben wesentlich erleichtern. Die Autoren leben ja sehr stark von der kostenlosen Reklame im Web. Kein Autor ist gezwungen auf seine Arbeiten mit Facebook, Twitter und Co hinzuweisen. Er kann auch wie z.B. in diesem Blog den Zugriff für Suchmaschinen oder Verweise durch Links sperren. Man muss sich dann allerdings schon fragen warum man im Web veröffentlicht, wenn es kein Mensch lesen soll.
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