Zunächst sollte man feststellen, dass ein Melderegister in einem demokratischen Staat zwingend notwendig ist, schon allein um die berechtigten Wähler zu erfassen aber auch um die Verteilung der vielen staatlichen Gebühren und Wohltaten zu koordinieren. Beim Melderegister werden auch für den Laien offensichtlich sensitive persönliche Daten gespeichert. Deshalb ist sicher besondere Sorgfalt bei der Schaffung eines Meldegesetzes notwendig.
Schaut man sich das Sitzungsprotokoll des Bundestages vom 28.6.2012 an, so ist man höchst erstaunt wieviele Themen und Gesetze unsere Abgeordneten an einem Sitzungstag bearbeiten oder abnicken. In jeder Privatfirma würde der Tagungsleiter, der eine solche Agenda aufsetzt, wegen Unfähigkeit sehr schnell gefeuert. Viele der 43 Tagesordnungspunkte! werden abgeschmettert oder an Ausschüsse verwiesen. Es bleiben aber genügend Tagesordnungspunkte übrig, an denen wohl nur ein Bruchteil der Anwesenden im Bundestag interssiert ist und noch weniger werden verstehen, worum es eigentlich geht. Es ist verständlich, dass viele Gesetze nach eingehender Beratung einfach durchgewinkt werden. Höchst gefährlich wird es aber, wenn einige wenige Abgeordnete im Handstreich in letzter Minute schwerwiegende Änderungen ins Gesetz schreiben, die viele der nicht anwesenden Kollegen nicht gut heißen würden oder wenn trojanische Pferde in Sitzungen eingefügt und dann von einer Minderheit im Namen des gesamten Bundestag durchgewinkt werden. Sorgfältige Abgeordnete haben sicher die Gesetze gelesen und sahen keinen Änderungsbedarf. Im Entwurf zum Meldegesetz stand z.B. zur einfachen Melderegisterauskunft (§ 44) Paragraph 44, dass diese nur zulässig ist, wenn
Zitat:
(3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 28.6.2012 geht nicht hervor, dass dies in der Sitzung geändert wurde! Wenn allerdings eine Firma die Adressen für eigene Zwecke verwendet, wie z.B. die Schufa, Facebook, Google, kann sie die Daten beliebig abfragen. Wenn man meint, dass damit der Adressenhandel illegal ist, hat man sich getäuscht. Adresshandel ist gemäß §50 in folgender Form explizit erlaubt:
§50 (3) Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.
Die CDU versucht damit offensichtlich ihre uralt Klientel der Adressbuchdruckereien zu schützen. Man kann also beruhigt sein. Im Internet darf man diese Adressen nicht verwenden. Da man in letzter Zeit bei der CDU einige Probleme mit dem Doktorgrad hatte, wird die Weitergabe des Doktortitels in der parlamentarischen Diskussion gestrichen (siehe Protokoll)!
Im Gesetz findet man viele Verbote. An keiner Stelle wird aber festgelegt, wie Missetäter bestraft werden. Das ist wieder Ländersache. Die Länder müssen dabei im Detail festlegen, wie dieses Bundesgesetz umgesetzt wird. Der Konfirmandenkreis im Saarland wird damit wie all die anderen Länder viel Arbeit haben. Wenn die Länder ihre Regelungen fertig haben, müssen die Gemeinden das Gesetz dann umzusetzen. Da kann man sicher sein, dass die Daten nicht überall auf gleich hohem Niveau geschützt werden. Dafür werden in der ganzen Republik sicher Tausende von Arbeitskreisen und Aktionskommittees gegründet und beschäftigt. Die Bundestagsabgeordneten sind aber optimistisch, dass diese Reform nicht mehr Verwaltungskosten, sondern sogar über 140 Millionen € Einsparungen erbringt. Überprüft wird das aber natürlich nicht. Am Beispiel des Meldegesetzes sollte jedem klar werden, dass unser Politbetrieb so schnell wie möglich mit modernen Methoden reorganisiert werden muss. Dafür muss man nicht das Grundesetz ändern – da muss nur frischer Wind in die Parlamentsarbeit einziehen.
PS: Wer wie unser Bundestags-Innenausschuss behauptet, dass man mit dem Meldegesetz Terroristen besser erfassen könnte, irrt. In § 28 wird geregelt dass Bürger, die irgenwo einen Wohnsitz angemeldet haben, drei Monate im Wohnwagen leben (wie die NSU) können, bevor sie gemeldet werden müssen. Das ist eine fertige Gebrauchsanleitung für alle Personen, die das Licht scheuen. Einfach kann man auch in „Beherbergungsstätten wohnen“ und alle drei Monate wechseln. Dann ist man nicht meldepflichtig. Wer weiß welche Lobbyisten diesen Passus in das Gesetz gebracht haben?
Verdacht: dahinter stecken die bayrischen Besitzer von Campingplätzen und die Niedersächsischen Fleischfabriken, die ihre Billigarbeiter in Beherbergungsbetrieben unterbringen.
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