Das Bundeswahlgesetz wurde von den Parteien beschlossen, die im Parlament vertreten sind. Man kann also erwarten, dass die Parteien für sich Vorteile in das Gesetz geschrieben haben. Ein ganz wesentliches Hindernis für neue Parteien wie z.B. die Alternative für Deutschland (AfD) ist die Hürde von 2000 Unterschriften von Unterstützern für die Landesliste und 200 Unterschriften für die Kandidatur in einem Wahlkreis. Die müssen in jedem Land rechtzeitig (wahrscheinlich bis zum 15. Juni) eingesammelt werden. Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen diese Liste der Unterstützer nicht beibringen. Die FDP in Thüringen hätte da z.B. schon Probleme, da sie nur 1380 Mitglieder hat. Außerdem haben die etablierten Parteien damit einen geringeren Aufwand für die Organisation der Wahlen und natürlich auch niedrigere Kosten. Damit haben sich die etablierten Parteien einen Vorteil gegenüber neuen Parteien verschafft.
Die Piraten Partei hat nun das Glück, dass sie im Landtag von Berlin vertreten ist und damit ohne Probleme in allen Ländern und Wahlkreisen zur Wahl zugelassen ist. Das macht das Leben viel leichter. Die AfD muss dagegen in kurzer Zeit ihre Struktur für Unterstützer aufbauen.
Vielen Wählern ist auch nicht bewusst, dass bei der Bundestagswahl eine Partei die mindestens drei Dirktmandate erhält auch bei den Zweitstimmen berücksichtigt werden muss – die 5% Klausel ist dann unwirksam.
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Ein weiterer Grund, warum man die Alt-Parteien nicht wählen darf und alternativ wählt. Undemokratisches Verhalten gehört doppelt abgestraft.