Parteien wie die AfD, die bisher nicht im Bundestag oder in Landesparlamenten vertreten waren, müssen in jedem Bundesland 2000 Unterstützungsunterschriften ( Formblatt AfD Baden-Württemberg Formblätter andere Bundesländer) einsammeln. Die Formblätter muss man ausfüllen und an die Sammelstelle des jeweiligen Bundeslandes schicken (Liste der Rücksendeadressen). Dabei ist jetzt Eile geboten bis zum 15.7.2013 müssen die von den Einwohnermeldeämtern beglaubigten Formulare beim Landeswahlleiter eingereicht werden (siehe Termine zur Bundestagswahl 2013). In der Wahlordnung ist nicht festgelegt wie lange die Einwohnermeldeämter für die Beglaubigung brauchen dürfen. Es ist auch damit zu rechnen, dass Störer (Beispiel Berlin)versuchen werden, das Sammeln der Unterstützungsunterschriften zu stören. In Bayern wurde die eingereichte Landesliste vom Landeswahlleiter für ungültig erklärt ( das Trickser Gen scheint in allen Parteien in Bayern verbreitet zu sein). Damit sind die bisher gesammelten Unterschriften alle ungültig. Ähnliches könnte bei anderen Landeslisten der AfD passieren. Es werden in anderen Bundesländern sicher auch ungültige Formulare eingehen – man muss also mehr als 2000 Unterschriften pro Land einsammeln. Das muss dann alles bis Ende Juli geklärt sein.
Die AfD hat offensichtlich den organisatorischen Aufwand für das Einsammeln der Unterschriften massiv unterschützt (in diesem Blog wurde empfohlen, die Unterschriften bis zum 15. Juni einzusammeln). Es besteht die Gefahr, dass die AfD damit in manchen Bundesländern gar nicht antreten darf. Es genügt eben nicht in allen Medien verteten zu sein, man muss auch die Hausaufgaben zu machen. Hier rächt sich, dass viele AfD Mitglieder dem „Neuland“ eher reserviert gegenüberstehen. Für den Einkauf von professioneller Hilfe ist offensichtlich nicht genügend Knowhow und/oder Geld vorhanden. Bei der Organisation tun sich die PIRATEN leichter, diskutieren dann aber zu lange mit ihrer überragenden Medienkompetenz.
Unterstützungsunterschriften für Direktkandidaten
Die Direktkandidaten müssen zunächst die Formblätter, Anlagen zur BWO 13 (Kreiswahlvorschlag), 15 (Zustimmungserklärung für Bewerber) und 16 (Bescheinigung der Wählbarkeit) beim Kreiswahlleiter ihres Wahlkreises einreichen und erhalten dann die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften vom Kreiswahlleiter. Die unterschriebenen und vom Einwohnermeldeamt beglaubigten Unterschriften (empfohlen wird nicht das Minimum von 200 sondern mindestens 250 Unterschriften zu sammeln). müssen bis zum 15.7. 2013 dem Kreiswahlleiter vorgelegt werden. Es bleibt also nur noch eine Woche Zeit. Es können sich nicht nur parteiunabhängige Kandidaten sondern auch Parteimitglieder für die Direktwahl im Wahlkreis bewerben. Bei der AfD haben sich bisher nur wenige Direktkandidaten aufstellen lassen dabei wäre das eine gute Rückversicherung wenn z.B. die Landesliste nicht gültig ist. Damit käme wenigstens ein bischen Geld über die Wahlkostenerstattung in die Parteikasse.
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