
Durch die Schulschließungen müssen Schulen kurzfristig Lehrinhalte im Internet anbieten. In der Not werden Texte und Aufgaben aus Lehrbüchern und anderen Quellen kopiert und über Dropbox verteilt. Sicher haben die Lehrer die Dropbox Nutzungsbedingungen zur Nutzung von Dropbox nicht gelesen. Zitat:
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Ich nehme an, daß sich die Länder als Arbeitgeber nicht rechtzeitig um die Rechte gekümmert haben. Auch die meisten Lehrer sind sich der Problematik nicht bewußt. Die Abmahnhaie freuen sich sicher schon auf das Geschäft! Tipps:
- Schnell nach „freiem“ Material umsehen. So mancher Kollege hat sinnvolle, selbst erstellte Aufgaben in der Schublade.
- Bei der Schulbehörde nachfragen ob mit den Schulbüchern auch Onlinerechte erworben wurden (dann hat das Amt den Schwarzen Peter)
- Nach freiem Material umsehen
- Selbst erstellte Arbeitsblätter auch von Kollegen verwenden. Die darf man ja auf Dropbox speichern!
- Online Schulen USA
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