So schaffen die Blockparteien Schwarz, Rot, Grün die Überhangmandate in Baden-Württemberg

Reichstag_1Weitgehend unbeachtet von den Wählern haben die Parteien das Wahlgesetz für die Bundestagswahl 2013 zu ihrem Vorteil geändert. Fordergündig will man negative Stimmgewichte, die vom Bundesgerichtshof moniert wurden, verhindern. Das wird durch die neue Methode der Stimmauszählung erreicht, die verlangt, dass das Verhältnis der Abgeordneten der Partei, dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Gewinnt nun eine Partei wie z.B. die CDU viele Direktmandate und bleibt ihr Stimmenanteil deutlich unter 50% so kommt es zu einer hohen Zahl von Überhangmandaten.

Beispiel Baden-Württemberg:

In der heutigen Parteienlandschaft kann ein Direktkandidat schon mit etwa 35% der Stimmen im Wahlkreis erfolgreich sein. Es ist also durchaus möglich, dass die CDU bei der Wahl2013 in Baden-Württemberg wieder alle 38 Direktmandate erringt. Bei den Zweitstimmen wird man wohl eher bei 35% liegen, da sowohl die Grünen (Ministerpräsidenten Bonus) als auch die AfD in Baden-Württemberg Stimmen von der CDU erhalten werden. Darüber würden sich vor allem die Hinterbänkler bei der SPD und bei den Grünen freuen. Anstatt 78 Abgeordneten kämen jetzt plötzlich 109 Abgeordnete aus Baden-Württemberg in den Bundestag. Die 31 Überhangmandate würden alle an SPD und Grüne (und eventuell noch an die FDP, AfD und Linke gehen). Da knallen natürlich die Sektkorken in den Parteizentralen. Jetzt können noch die letzten Hinterbänkler mit gutem Salär (Einkommen Abgeordnete) nach Berlin ziehen.

Der strategisch denkende Rot/Grün Wähler wird also seine Erststimme dem CDU Kandidaten geben. Dadurch ändert sich nichts am Verhältnis der Parteien im Bundestag bringt aber viele Rot/Grüne Parteifreunde in Amt und Würde und verschafft der eigenen Partei zusätzliche Aussatattung an Personal und Geld. 

Sobald die Parteizentralen der Wahltag näher rückt, werden sie entsprechende Empfehlungen an die Rot/Grünen Parteimitglieder herausgeben. Die CDU hat ja bisher mit Leihstimmen für die FDP auch ohne offizielle Empfehlung etwa 10% der Wähler motivieren können, strategisch den kleineren Partner zu wählen und damit einige Prozentpunkte für die gewünschte Koalition zu retten. Mit der neuen Methode der Stimmenauswertung funktioniert dieses Leihstimmensystem nicht mehr. Jede Stimme, die an die FDP geht schwächt die CDU!  Jeder Direktkandidat der CDU bringt mehr Rot/Grüne Abgeordnete in Amt und Würden! Diese Methode zur wundersamen Vermehrung der Abgeordneten funktioniert natürlich auch in allen anderen Bundesländern, in denen die CDU oder die SPD alle oder einen großen Teil der Direktmandate erhält.

Dieses Komplott der etablierten Parteien können die Wähler nur stoppen indem sie unabhängige Kandidaten mit ihrer Erststimme wählen.

Das Verfahren zur Kandidatur eines Drektkandidaten ist recht einfach. Man braucht nur einen guten Kandidaten!

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Die Hochmut der Juristen – Sozialisation der Politiker

Blue_StripesDer typische Bundestagabgeordnete ist 49 Jahre alt und als Jurist ausgebildet. Lehrer sind schon entgegen der vorherrschenden Meinung längst in den Parlamenten nicht mehr dominant, obwohl sie eigentlich in den Landesparlamenten als Fachkräfte dringend gebraucht würden. Der typische Jurist im Bundestag hat das schwierige 2. Staatsexamen nicht abgelegt und kann wie keine andere Berufsguppe private Geschäftstätigkeit mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter vereinbaren.

Während die ethischen Grundwerte eines Menschen meist schon in der Familie und in der Jugend geprägt werden, bestimmt die Berufsausbildung ganz wesentlich welche Techniken und Methoden im Beruf aber auch häufig im Privatleben angewendet werden. Die meisten Handwerker aber auch Ingenieure, Naturwissenschaftler und Betriebswirte sind sich bewußt, dass ihre Ausbildung sie nur für Tätigkeiten auf einem bestimmten Gebiet befähigt. Deshalb sind diese Berufsgruppen meist etwas zurückhaltend, wenn es um Diskussionen im privaten oder im öffentlichen Umfeld geht. Anders als bei Geisteswissenschaftlern wird nicht so gern und häufig auch privat über das eigene Tätigkeitsfeld geredet. Andere Berufsgruppen wie z.B. Pfarrer sind es gewohnt zu allen Themen zu sprechen (siehst Du nicht den Balken in deines Nachbarn Auge!) und sind sogar überzeugt, dass sie damit die Sünder und damit auch die Welt verbessern können, obwohl in der Geschichte unendlich viel Leid durch Religionen verursacht wurde und noch wird. Ein typischer Vertreter dieses Standes ist unser Bundespräsident Gauck, der selbstgefällig in sich ruht und das „kluge“ Gespräch als Markenzeichen pflegt. Interessant ist auch die Erfahrungswelt von Kanzlerin Merkel. Ihre Sozialisation erfolgte im Pfarrhaus (Selbstgerechtigkeit) bei der FDJ (nur wer sich fügt kommt voran) und in der Physik, die sich mit der Erforschung der gegebenen Natur beschäftigt. Hier kann man beliebig lang forschen (die Natur ändert sich ja nicht), und braucht sich nicht zu entscheiden. Notfalls entscheidet man, wenn es nicht anders geht. Es ist ganz offensichtlich, dass die Methode in einem Umfeld nicht funktioniert, die sich schnell ändert und die statischen Gesetze der Physik nicht gelten (Das Loriot Dilemma “ Wo reiten sie denn?“). Zumindest scheint ihr Methodenrepertoir dem der Juristen überlegen zu sein.

Juristen sind als Generalisten der Meinung, dass sie in allen Lebenslagen zur Lösung aller Probleme befähigt sind und haben deshalb früher wie selbstverständlich die Führungspositionen in Industrie und Gesellschaft besetzt. Dabei haben Juristen ein sehr begrenztes Reservoir an Methodik in ihrer Ausbildung erworben. Die meisten Juristen haben nur die Analyse von Regeln (Gesetze), deren Anwendung (positiv oder negativ) sowie die Bestrafung bei Übertretung der Regeln erlernt. Funktioniert dieses System in der realen Welt nicht, muss man neue Regeln aufstellen. Allenfalls wird noch ein Vergleich akzeptiert, wenn die Regeln allzu offensichtlich nicht ausreichen.

Ein typischer Vertreter seiner Klasse ist der „unfähige“ Staatsanwalt, der heute als Stereotyp in jedem Krimi vorkommt, der die „Arbeiter“ (die Polizisten) bei ihrer Arbeit behindert, aber letztendlich das Sagen hat.  Ein realer Vertreter dieser Zunft war der verantwortliche Staatsanwalt bei den Ermittlungen zum tödlichen Überfall auf zwei Polizisten in Heilbronn. Obwohl mehrere Zeugen unabhängig voneinander sehr detailliert mindestens vier Täter gesehen haben, beschloss der verantwortliche Staatsanwalt, dass es nur zwei Täter der NSU waren (die nicht mehr aussagen können). Ohne einen couragierten Kriminalbeamten (wie im Film) wäre das wohl bis heute nicht herausgekommen. Diese Details können eventuell den anstehenden Prozess in München gefährden. Ein echter Jurist wird allerdings nie zugeben, dass er sich geirrt hat. In seinem sozialen Umfeld ist das nicht üblich.

Mit typischer, juristischer Methodik geht auch der Innenausschuss des Bundestages vor. Anstatt die Arbeit des Justizministerium zu überwachen, was eigentlich seine Aufgabe wäre, und regelmäßig Berichte über ungeklärte Verbrechen aller Bundesländer anzufordern, wird man erst tätig wenn etwas an die Öffentlichkeit kommt. Erst dann treten die „Richter“ in Aktion und installieren einen Untersuchungsausschuss. Dieser wird dann gemäß Parteienproporz besetzt. Dabei versuchen die CDU Mitglieder die Polizei in ihren CDU Ländern zu schützen und den SPD Ländern Unfähigkeit vorzuwerfen. Umgekehrt wird natürlich das gleiche gemacht. „Nachgefasst“ wird im Untersuchungsausschuss nur dann, wenn die Presse Details enthüllt, die man als Interner eigentlich längst wissen müsste.

Dies ist nur ein Beispiel der methodischen Fehler in unserer Politikorganisation. Während in der Industrie kontinuierliche Prozessüberwachung und Qualitätskontrolle tagtäglich praktiziert wird, sind diese Methoden nicht in unserem Politikbetrieb angekommen. Diese Methode, Prozesse zu definieren, diese zu überwachen und kontinuierlich zu verbessern  ist den Mitgliedern unseres Bundestags völlig fremd – ein Jurist macht ja nie Fehler . Ähnlich läuft es im Finanzministerium, das eigentlich noch heute mit der veralteten Kameralistik arbeitet. Herr Schäuble kümmert sich eigentlich nur um die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Eine Übersicht über Vermögen und längerfristige Verschuldung gibt es nicht – wahrscheinlich weil man die Lage nicht so genau kennen möchte. Ein Unternehmer könnte damit sein Unternehmen wohl nicht lange führen und würde sich da wohl strafbar machen. Interessant ist, dass unsere Gemeinden jetzt vom kameralistischen System auf das Doppik System umstellen, bei dem u.a. auch die Vermögen und langfristige Verpflichtungen erfasst werden. Beim Bund ist man davon weit entfernt. Deshalb kann man ja auch so locker langfristige Verpflichtungen eingehen, ohne finanziell dafür vorzusorgen. Da unser Finanzminister auch Jurist ist, wird er sicher erst dann aktiv, wenn der Schadensfall eingetreten ist und ein anderer Finanzminister vor den Richtern steht.

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