Würde des Amtes – ein Überbleibsel aus vordemokratischer Zeit

Bei Diskussionen um Politiker wird gerne das Argument gebraucht, dass bei Kritik auf die Würde des Amtes geachtet werden müsse. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, dass die Würde des Amtes mit der Stellung des Amtsinhabers in der politischen Hierarchie ansteigt. Zumindest glauben das die Amtsinhaber. Nun findet man in Artikel 1 (1) unseres Grundgesetzes den Satz  „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Eine Stelle, die auf die Würde des Amtes eingeht, findet man allerdings in keinem Gesetz. Die Würde des Amtes wird schlichtweg in unserem Grundgesetz nicht definiert und kann folgerichtig auch vom Staat nicht geschützt werden. Auch den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es in unseren Gesetzen nicht. Vor dem deutschen Grundgesetz sind tatsächlich alle – auch der Bundespräsident – gleich.

Verblüffend ist aber, dass viele Berufsgruppen, Amtsinhaber usw meinen, dass sie besondere Recht haben, was fast nie richtig ist. Viele Deutsche glauben aber noch immer daß man z.B. durch das Tragen einer Amtskleidung z.B. Uniform (auch von privaten Firmen), Richterrobe (siehe Hosenladenerlaß), Pfarrer Habit usw oder durch eine „höhere“ Stellung in einer Staats- oder Firmenhierarchie eine spezielle Würde erhält, die einen besonderen Schutz genießt. Bei totalitären Regimes sind die durch Uniformen definierten „Amtswürden“ ein wesentlicher Grundpfeiler der Machtausübung und Unterdrückung. Bei Hitler wurde man durch Tragen einer braunen oder gar schwarzen Uniform automatisch zu einer Respektsperson und vertrat die lebensgefährliche Staatsmacht. Andererseits wird auch eine Gesellschaft nicht automatisch demokratisch wenn alle Bürger wie bei Mao die gleiche Kleidung tragen.

Die Vorstellung einer „Amtswürde“  stammt aus der vordemokratischen Zeit, als die Gesellschaft in Adel und Stände eingeteilt waren und die Rechte dieser Gruppen auch ganz unterschiedlich waren. Einige Relikte dieses Denkens haben sich bis in die heutige Zeit gerettet. So werden Offiziere laut Genfer Konvention in Gefangenschaft anders behandelt als das gemeine Volk, können nicht zur Zwangsarbeit gezwungen werden und müssen nur Befehle von ranggleichen Offizieren befolgen. Kein Wunder, dass die Offiziere immer so gern in den Krieg gezogen sind.

Der Adel, den es eigentlich in Deutschland gar nicht mehr gibt,  hat noch immer eine Sonderstellung beim Erbrecht. Gewisse Priviligien fanden aber Eingang z.B. in das Beamtenrecht oder ins Gesellschaftsrecht. Während einfache Arbeiter und Angestellte schon bei geringen „Fehlern“ mit Entlassung und Schadenersatz bedroht werden, können sich die „Höheren“ sehr viel leisten, bevor sie mit Strafverfolgung oder Entlassung bedroht werden. Ein schönes Beispiel ist die Regelung in der geplanten ESM Behörde. Mitglieder des ESM sind von Strafverfolgung ähnlich wie die Mitglieder des IWF freigestellt, selbst wenn sie ganz ungeniert für ihren eigenen Vorteil arbeiten.

Während es die Amtswürde überhaupt nicht gibt, können Menschen, so sagen wenigstens unsere Philosophen, sehr wohl über Würde verfügen, da der „Wert der Würde im Inneren eines jeden Menschen selbst“ (Quelle: Wikipedia) liegt. Man bezieht sich dabei meist auf die Schriften von Immanuel Kant und seine Ethik zur Menschenwürde. Dabei wird man feststellen, dass das mit der Würde des Menschen ziemlich kompliziert ist. Mir würde es schon reichen, wenn wir Menschen uns anständig verhalten würden.

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So sorgen die Grünen für ihre Lehrerklientel

Wie in fast allen Parlamenten sind Lehrer die größte Berufsgruppe auch im Landtag Baden-Württemberg. Besonders stark sind die Lehrer bei den Grünen vertreten. Im Landtag macht das sogar einen gewissen Sinn, da ein großer Teil der Ausgaben des Landes bei Lehrern (auch pensionierten) und Schulen landet. Die Grünen wollen sich natürlich mit ihrer wichtige Wählergruppe gut stellen und sorgen dafür, dass die Zahl der Lehrer erhöht wird  obwohl schon jetzt die Schülerzahlen sinken.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Im Entwurf für den Landeshaushalts 2012 wird der Etat für die Schulen um 8.6 % oder 700 Millionen erhöht. Anders als die FDP können aber die Grünen argumentieren, dass sie nicht ihre Klientel versorgen sondern in Bildung und Zukunft der Kinder investieren. Auf die Idee, dass sich die Schulen und Lehrer mal in ihrer Organisation und Arbeitsweise bei der Industrie etwas abschauen könnten, kommt man aber nicht. Die IT der Schulverwaltung ist weitgehend nicht existent oder auf Steinzeitniveau. In der Industrie ist es selbstverständlich, dass die Produktivität laufend erhöht werden muss. Bei den Schulen darf man das aber gar nicht erwähnen.

Wie zu erwarten wollen die Grünen für Natur- und Umweltschutz mehr tun. Das ist ihnen aber nur 119 Millionen wert. Damit kann man sicher keine großen Sprünge machen. Man muss ja für die Gefängnisverwaltung 213 Millionen ausgeben u.a. für einen Gefängnisneubau in einem Wald – wohl wegen der frischen Luft. Schließlich muss man Prioritäten setzen. Typisch für unsere Verwaltung ist auch, dass erst jetzt das Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Für die Jahre 2010 und 2011 weiß man noch nicht genau, wieviel Geld man eigentlich ausgegeben hat. Vielleicht sollte die Landesregierung  mal eines der größeren Unternehmen im Ländle besuchen und ergründen mit welcher Zauberei man da einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellt.

PS In USA ist es z.B. selbstverständlich dass der Schulleiter jeder Schule einen Bericht über Schülerzahlen, geleistete Lehrerstunden, Abschneiden der Schüler bei zentralen Tests, Ausgaben für Gehälter, Gebäude usw. wie ein Unternehmen abgibt. Dafür hat er aber auch mehr Freiheiten und bekommt ein höheres Gehalt – er trägt ja schließlich auch mehr Verantwortung.

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