Was steht eigentlich im Rettungsschirmvertrag (ESM)?

In allen Medien wird heftig über den im Bundestag zur Abstimmung anstehenden Euro Rettungsschirm ESFS Vertrag diskutiert, der eigentlich nur eine Zwischenfinanzierung ist. Viel interessanter ist ESM (European Stability Mechanism), das die langfristige Stabilität des EURO garantieren soll. Natürlich ist auch der ESM Vertrag quasi beschlossen bevor dieser Vertrag im Bundestag besprochen oder gar beschlossen wurde. Es gab vorher aber keine offizielle Quelle der Regierung, wo sich die Bürger über den Inhalt dieses Vertrags hätten informieren könnten. Den inoffiziellen Werbenachrichten zum ESM kann nach aller Erfahrung nicht getraut werden. Nun gibt es aber auch einen offiziellen ESM Vertragstext nachdem man vorher nur über inoffizielle Quellen zumindest Vorstufen des Vetrags einsehen konnte. Schaut man sich diesen ESM Vertrag an, so sieht man sofort, dass mindestens 90% der Bundestagsabgeordenten den Vertrag überhaupt nicht verstehen werden. Die österreichische Pressecom beschreibt einige wichtige Konsequenzen des Vertrags, der eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht begründet. Nur Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden gemäß EU Recht behandelt. Damit ist der Gang zu deutschen Gerichten oder zum Bundesverfassungsgericht für deutsche Bürger schon mal ausgeschlossen.

Pikante Details:

  • Der ESM Gouverneursrat kann über die jetzt zu bezahlenden 21 Milliarden € bis zu 161 Milliarden € ohne Zustimmung des deutschen Bundestags von Deutschland abrufen (Margin Call – die Folgen kann man im Film Der Große Crash begreifen). Nimmt man nur an, dass 2014 z.B. 20 Milliarden notwendig werden, so gibt es im Haushaltplan keinen Posten dafür. Man wird das Geld dann wohl aufnehmen müssen. Deutschland kann das eventuell noch zu tragbaren Zinsen. Schizophren wird es allerdings wenn z.B. Italien Zahlungen aus dem ESM benötigt dafür aber selbst bis zu 11 Miliarden € einzahlen müsste. Das wird wohl schwierig werden. Nur Münchhausen gelang es sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen.
  • Das ESM arbeitet natürlich mit einem „Hebel“. Schulden von bis zu 5000 Milliarden € sollen mit 15% Eigenkapital abgesichert werden.  Was passiert wenn das Eigenkapital wie bei den Banken nicht ausreicht?
  • Was passiert eigentlich wenn ein Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und einfach nicht mehr zahlt? – Dann wird dieses Land ganz schlimm bestraft und darf dann beim ESM nicht mehr abstimmen. Das wird wohl die Schuldenländer ganz hart treffen!
  • Was passiert eigentlich wenn die Mitgileder des ESM Rates, die ja wohl aus den Reihen der Bankster kommen, betrügen, befreundeten Banken Tipps geben, für ihren eigenen persönlichen Vorteil arbeiten usw. Antwort laut Vertrag: gar nichts. Die Mitglieder des ESM sind wie die Mitglieder des IWF von allen Strafverfolgungen frei gestellt!

Es lohnt sich, in diesem ESM Vertrag mal selbst nach den dort vorhandenen Kernaussagen zu suchen und sie in die Realität zur übersetzen. Viel Spaß

Wer bei der nächsten Bundestagswahl einen Kandidaten wählt, der diesen Vertrag unterstützt hat, ist wohl selbst schuld.

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Vorschlag für wirksame Schuldenbremse

Die heute übliche Schuldenbremse, wie sie z.B. In Deutschland im Grundgesetz verankert steht, ist ziemlich unsinnig. Im wesentlichen wird nur die Nettokreditaufnahme als Anteil vom BIP begrenzt. Das BIP sagt aber nichts über die Einnahmen und Ausgaben des Staates und damit über die möglichen Zahlungen an Kreditgeber aus. Zusätzlich werden bei der heutigen Schuldenbremse allerlei Ausnahmen für Notfälle zugelassen. Da die Politiker fast immer in Not sind, ist dem Mißbrauch damit Tür und Tor geöffnet. Über Abbau der Altschulden, steigende Zahlen für Kredite bei Umschuldung usw wird dabei nichts ausgesagt.

Wesentlich vernünftiger wäre es festzuschreiben, dass z.B. maximal 10% der Staatseinnahmen für Zinsenzahlungen verwendet werden dürfen. In Deutschland wären das etwa 30 Milliarden €  (2014 etwa 50 Milliarden € ?). Sinken die Staatseinnahmen z.B. bei schlechter Konjunktur würden sich die Kreditzahlungen automatisch verringern. Man könnte Zinskürzungen so gestalten, dass Kredite mit niedrigen Zinsen bevorzugt bedient werden. Kredite mit hohen Zinsen würden stärker gekürzt. Die Kreditgeber haben ja ein höheres Risioko eingepreist und sollten das auch zu spüren bekommen. Bei steigenden Einnahmen z.B. durch Inflation würden die Kreditgeber automatisch einen Ausgleich erhalten. Erhebt ein Staat wie z.B. Griechenland wenig Steuern von seinen Bürgern, könnte er nur geringe Schulden aufnehmen. Ein Staat, der schon am Schuldenlimit ist, würde wahrscheinlich von den Banken keine Kredite mehr erhalten. Allenfalls bei ganz niedrigen Zinsen könnte man noch Kredite an Staaten vergeben. Damit wird sowohl der Zinsspirale der Banken als auch der Schuldenmacherei der Politiker ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Werden Bürgschaften für Bad Banks oder Bürgschaften für andere Staaten fällig, würden sich die Kreditausgaben des Staates nicht erhöhen. Alle Kreditgeber würden dann eben weniger für Tilgung und Zinsen erhalten.

Nun werden die Banken bei Einführung einer solchen Regel natürlich aufheulen und über den Bruch bestehender Verträge klagen. Jeder Kreditvertrag wurde jedoch mit einem Kreditrisiko abgeschlossen und bei Staatsanleihen muss man auch mit einer Staatspleite rechnen. Staaten sind bis jetzt ja durchaus berechtigt die Rahmenbedingungen für Finangeschäfte in ihrem Land zu regeln. Die Ungarn haben es ja vorgemacht, wie man eine Regelung, die einseitig das Inflationsrisiko auf den privaten Kreditnehmer (durch Kredite in Franken anstatt der Landeswährung Forint) per Gesetz aushebeln kann. Die Staaten und ihre Bürger müssen sich nicht ohne Gegenwehr den Gesetzen des „Marktes“ unterwerfen, die ja nirgendwo festgeschrieben und schon gar nicht mit demokratischen Verfahren entworfen und beschlossen werden.

Staaten würden mit dieser Finanzierungsmethode ähnlich handeln wie Privatleute, deren Verschuldung ja auch durch ihr verfügbares Einkommen begrenzt wird und die in Krisenfällen auch mal in die Insolvenz gehen können. Dabei werden die Schulden nicht einfach erlassen sondern ein realistischer Tilgungsplan verabredet, den der Schuldner mit einigen Anstrengungen auch erfüllen kann.

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