Die heute übliche Schuldenbremse, wie sie z.B. In Deutschland im Grundgesetz verankert steht, ist ziemlich unsinnig. Im wesentlichen wird nur die Nettokreditaufnahme als Anteil vom BIP begrenzt. Das BIP sagt aber nichts über die Einnahmen und Ausgaben des Staates und damit über die möglichen Zahlungen an Kreditgeber aus. Zusätzlich werden bei der heutigen Schuldenbremse allerlei Ausnahmen für Notfälle zugelassen. Da die Politiker fast immer in Not sind, ist dem Mißbrauch damit Tür und Tor geöffnet. Über Abbau der Altschulden, steigende Zahlen für Kredite bei Umschuldung usw wird dabei nichts ausgesagt.
Wesentlich vernünftiger wäre es festzuschreiben, dass z.B. maximal 10% der Staatseinnahmen für Zinsenzahlungen verwendet werden dürfen. In Deutschland wären das etwa 30 Milliarden € (2014 etwa 50 Milliarden € ?). Sinken die Staatseinnahmen z.B. bei schlechter Konjunktur würden sich die Kreditzahlungen automatisch verringern. Man könnte Zinskürzungen so gestalten, dass Kredite mit niedrigen Zinsen bevorzugt bedient werden. Kredite mit hohen Zinsen würden stärker gekürzt. Die Kreditgeber haben ja ein höheres Risioko eingepreist und sollten das auch zu spüren bekommen. Bei steigenden Einnahmen z.B. durch Inflation würden die Kreditgeber automatisch einen Ausgleich erhalten. Erhebt ein Staat wie z.B. Griechenland wenig Steuern von seinen Bürgern, könnte er nur geringe Schulden aufnehmen. Ein Staat, der schon am Schuldenlimit ist, würde wahrscheinlich von den Banken keine Kredite mehr erhalten. Allenfalls bei ganz niedrigen Zinsen könnte man noch Kredite an Staaten vergeben. Damit wird sowohl der Zinsspirale der Banken als auch der Schuldenmacherei der Politiker ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Werden Bürgschaften für Bad Banks oder Bürgschaften für andere Staaten fällig, würden sich die Kreditausgaben des Staates nicht erhöhen. Alle Kreditgeber würden dann eben weniger für Tilgung und Zinsen erhalten.
Nun werden die Banken bei Einführung einer solchen Regel natürlich aufheulen und über den Bruch bestehender Verträge klagen. Jeder Kreditvertrag wurde jedoch mit einem Kreditrisiko abgeschlossen und bei Staatsanleihen muss man auch mit einer Staatspleite rechnen. Staaten sind bis jetzt ja durchaus berechtigt die Rahmenbedingungen für Finangeschäfte in ihrem Land zu regeln. Die Ungarn haben es ja vorgemacht, wie man eine Regelung, die einseitig das Inflationsrisiko auf den privaten Kreditnehmer (durch Kredite in Franken anstatt der Landeswährung Forint) per Gesetz aushebeln kann. Die Staaten und ihre Bürger müssen sich nicht ohne Gegenwehr den Gesetzen des „Marktes“ unterwerfen, die ja nirgendwo festgeschrieben und schon gar nicht mit demokratischen Verfahren entworfen und beschlossen werden.
Staaten würden mit dieser Finanzierungsmethode ähnlich handeln wie Privatleute, deren Verschuldung ja auch durch ihr verfügbares Einkommen begrenzt wird und die in Krisenfällen auch mal in die Insolvenz gehen können. Dabei werden die Schulden nicht einfach erlassen sondern ein realistischer Tilgungsplan verabredet, den der Schuldner mit einigen Anstrengungen auch erfüllen kann.