Stuttgart 21 wurde einmal vom Bund, dem Land und dem Stuttgarter Gemeinderat beschlossen als wesentliche Details der Planung, die zu eingeschränkter Nutzung führen und die realen Kosten völlig unrealistisch geschätzt wurden. Kein Bauherr würde sich noch an den Bauauftrag binden lassen, wenn plötzlich die Kosten dreimal höher sind als der Voranschlag. Hier würde man im realen Leben von vorsätzlichem Betrug sprechen. Nachdem nun bessere Zahlen für die Kosten vorliegen, sollte man auf diese einen angemessenen Risikozuschlag kalkulieren und die gesamte Finanzierung von den beteiligten Bauherrn – Bund, Land und Stadt bestätigen lassen. Immerhin müssen hier Beträge von > 1 Milliarde € jährlich für die nächsten 10 Jahre investiert werden. Das ist eine Größenordnung, die sehr wohl einen Bundestagsbeschluss wert ist. Die Hartz IV Erhöhungssumme/Jahr ist schließlich kleiner. Mit einem klaren Abstimmungsergebnis in allen relevanten Gremien und wirklich bindenden finanziellen Zusagen, hätte das Projekt Stuttgart 21 wirklich die vielzitierte demokratische Legitimation, die sicher auch vom Großteil der Bevölkerung akzeptiert werden würde. Diese Aktion ließe sich relativ schnell durchführen – das können die Parlamente selbst entscheiden. Man müsste hierfür keine Gutachten erstellen und die Gerichte bemühen. Vermutlich scheuen aber die „Macher“ von Stuttgart 21 diese klare Entscheidung, weil jetzt viel zu viel unangenehme Tatsachen über das Projekt bekannt geworden sind und eigentlich niemand sich traut zu sagen, wo das Geld für dieses unsinnige Projekt denn eigentlich herkommen soll.
Eine Bürgerbefragung in Stuttgart oder im Land Baden-Württemberg macht eigentlich wenig Sinn, wenn die Hauptlast der Investitionen vom Bund als Besitzer der Bahn, vom Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und vom Umland getragen werden muss.