Nach welchem Recht werden eigentlich die Euro Verträge geschlossen?

Griechische Staatsanleihen werden zur Zeit mit 50% Abschlag gehandelt. Das liegt u.a. daran, dass diese Schuldverträge gemäß griechischem Recht abgeschlossen wurden. Das griechische Parlament kann deshalb jederzeit beschließen, dass diese Verträge nicht erfüllt werden und die Staatsanleihen wertlos werden. Die Gläubiger müssen dann auf Rückzahlung ihrer Gelder verzichten und sind deshalb bereit auf einen Kompromiss einzugehen, mit dem sie wenigstens einen Teil des Geldes versprochen bekommen. Da das Risiko „Griechisches Recht“ sehr hoch ist, verlangten die Gläubiger sehr hohe Zinsen für griechsiche Staatsanleihen.

Interessant ist nun wie die Rechtslage nach einer Umschuldung mit oder ohne Eurobonds aussieht. Natürlich werden die neuen Schuldverschreibungen nicht mehr nach griechischem Recht ausgegeben und anstatt 50% Verlust sollen die Banken 21% Verlust tragen. Die griechischen Abgeordneten können nun nicht mehr beschließen, dass das Land die Staatsanleihen nicht mehr bedient. Sicher ein Super Deal für die Banken (einschließlich der vom Bund abgesicherten Bad Banks) da nun alle Euro Staaten gemeinschaftlich für die Schulden haften. Nun ergeben sich einige interessante Fragen.

  1. Für die Abwicklung dieser Finanztransaktion braucht man nun Verträge. In welcher Sprache werden diese Verträge abgeschlossen? Wahrscheinlich in Englisch obwohl Englisch in keinem der Euro Länder Landessprache ist. Es ist anzunehmen, dass keiner der Parlamentarier im deutschen Bundestag einen solchen Vertrag versteht.
  2. In welchem Rechtssystem werden Streitfragen geklärt? Wo kann ein Käufer von Eurobonds oder Schuldverschreibungen klagen, wenn er sich betrogen fühlt? Wie kann Deutschland ein Land verklagen, das seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Welche Gerichte sind zuständig? Es gibt ja kein europäisches Wirtschaftsrecht. Wo es kein gemeinsames Recht gibt, kann es auch keinen gemeinsamen Wirtschaftsraum geben. Zur Zeit werden internationale Finanzverträge meist nach amerikanischem Recht abgeschlossen besonders wenn das IWF an der Aktion beteiligt ist. Ein großer Teil wird auch nach englischem Recht abgeschlossen. Was das für biedere Europäer bedeutet können viele deutsche Politiker erklären, die vor einigen Jahren Cross Border Leasing Verträge in New York feierlich unterzeichnet haben. Nach angelsächsischem Brauch waren die Verträge mehrere 100 Seiten stark und konnten von den braven Kommunalpolitikern und ihren Justitiaren überhaupt nicht verstanden werden. Zum Trost, auch die amerikanischen Juristen verstehen die Verträge nicht – sie sind allenfalls Diskussionsgrundlage vor Gericht oder bei der außergerichtlichen Einigung. Durch die Unterzeichnung der Verträge wurde New York automatisch zuständiger Gerichtsort. Geschlossene Verträge gelten in NY auch wenn sie mit falschen Angaben eventuell sogar in betrügerischer Absicht geschlossen wurden! Kein Wunder dass die amerikanischen „Partner“ dafür die Übernachtung und das Steak Dinner übernahmen.Natürlich träumen viele EU Parlamentarier davon, dass sie endlich gesetzgeberisch auf allen möglichen Gebieten tätig werden können – davor kann es einem aber nur grausen. Die Dauer eines solchen Prozesses kann nicht einmal annähernd abgeschätzt werden. Für die Euro Verträge gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit: Ein vertrauenswürdiges Land muss gesamtschuldnerisch voran gehen und die Verträge nach geltenden Landesgesetzen  abschließen. In der jetzigen Situation kann das nur Deutschland sein. Die Zustimmung der anderen Länder ist gewiß wenn Deutschland auch die Gesamthaftung übernimmt.
  3.  Kann das Parlament die Euro Verträge bei Bedarf kündigen oder ändern? Wahrscheinlich nicht – damit hätten die Abgeordneten sich selbst entmachtet. Dass dies mit dem Grundgesetz  nicht vereinbar ist, sollte wohl jedem klar sein.

Allein diese drei Grundsatzfragen, die zur Zeit in der Öffentlichkeit überhaupt nicht andiskutiert werden, lassen ein rechtlich einwandfreies Handeln der Politik bei Euroschutzschirm und Eurobonds überhaupt nicht zu. Leider wird das von der Bundesregierung aber nicht als Grund angesehen, das ganze Abenteuer bleiben zu lassen sondern als hochwillkommener Anlass „freihändig“ zu gestalten. Das kann nicht gut gehen.

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