Als freier Direktkandidat in den Bundestag – so geht’s 2017

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Achtung: Direktkandidaten sollten bis Mitte Juni 2017 ihre Listen mit 200+ Unterstützern vorweisen können. Mit Behinderungen der Wahlbehörden und Meldeämter muss gerechnet werden. Unbedingt einen Juristen zuziehen.

Jeder Bundesbürger, der keiner Partei angehört, kann mit der Erststimme in einem Wahlkreis gewählt werden. Der Kandidat muss seinen Wohnsitz nicht in dem Wahlkreis haben, in dem er kandidiert. Bedingungen sind:

  1. Der Bewerber muss das aktive Wahlrecht haben (Bescheinigung Wahlrecht und Bescheinigung Wählbarkeit  von der Meldebehörde)
  2. Der Bewerber muss erklären, dass er die Wahl annimmt, wenn er gewählt wird (BWO Zustimmung Bewerber)
  3. Diese drei Dokumente müssen ausgefüllt, vom Einwohnermeldeamt beglaubigt und beim Kreiswahlleiter rechtzeitig eingericht werden. Der Kreiswahlleiter erstellt daraus  Formulare für die Unterstützerunterschriften und gibt diese an den Direktkandidaten aus..
  4. Der Direktkandidat muss > 200 Unterstützer mit Wahlberechtigung aus dem Wahlkreis nachweisen. Die Unterstützer müssen persönliche Angaben und eine Unterschrift auf dem BW=-Anl14-Unterst-AntrUnterstützer Formular eintragen. Ein Wahlberechtigter kann nur einen Direktkandidaten und eine Parteienlandesliste unterstützen. Die Unterstützerformulare werden zusammen beim zuständigen Einwohnermeldeamt beglaubigt.
  5. Beim Kreiswahlleiter müssen alle notwendigen Dokumente fristgerecht eingereicht werden. Den Termin zur Einreichung gibt der Kreiswahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung bekannt. Der Termin war bei der Wahl 2013 (22.9.2013)  der 15. Juli 2013 also etwa 2 Monate vorher. Es wird empfohlen, die Unterstützerlisten bis 15. Juni 2017 bereit zu haben. Der Termin für die Einreichung wird vom Kreiswahlleiter meist kurzfristig bekannt gegeben. Die Einwohnermeldeämter haben keine gestzlichen Fristen für die Beglaubigung!

Die erste Hürde für Freie Abgeordnete, die über Direktwahl in den Bundestag kommen wollen, ist das Einsammeln der Unterstützungsunterschriften. Dazu braucht man zunächst einmal die offiziellen Formulare, die man beim Kreiswahlleiter anfordern muss. . Eine Liste der Kreiswahlleiter kann man beim Bundeswahlleiter anfordern (gibt’s 2017 auch offen im Internet für jeden Wahlkreis – man findet mehrere Personen. Der Kreiswahlleiter ist aber nicht eindeutig gekennzeichnet..  Der Kreiswahlleiter ist meist ein Beamter des Landkreisesreises oder der Stadt in Stadtwahlkreisen. Der zuständige Beamte geht aber im Sommer gern in den Urlaub ohne einen Vertrter zu benennen. Man muß sich also rechtzeitig erkundigen.

Hat man den Zuständigen gefunden, erlebt man die erste Überraschung. Obwohl in der Bundeswahlordnung die Bewerbung von Direktkandidaten explizit beschrieben wird, gibt es zur Zeit kein passendes Formblatt (nach Auskunft meines Kreiswahlleiters in Böblingen). Schlimmer noch, das bei der Wahl 2009 verwendete Formblatt (Unterstützer Formular)   gibt die Gesetzeslage nicht korrekt wider. Ein Wahlberechtigter kann nämlich sowohl einen Parteivorschlag einer Partei, die bisher nicht im Bundestag vertreten ist (z.B. die Piratenpartei) als auch einen unabhängigen Direktkandidaten mit seiner Unterschrift unterstützen. Als Partei muß man allerdings in einem Bundesland 2000 Unterstützer nachweisen, um als neue Partei kandidieren zu können!)

Bei den Unterstützerlisten muß man aufpassen. Häufig unterschreiben Bürger die im Bundesland oder im Wahlkreis nicht wahlberechtigt sind. Es soll auch schon vorgekommen sein, daß „Störer“ auf mehreren Listen unterschrieben haben. Man sollte als Direktkandidat deshalb mindestens 250 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln. Alter, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit sollte man prüfen.

Achtung: am 6.10.2016 wurde das neue Online-Angebot des Bundeswahlleiters freigeschaltet. Konkrete Hinweise für Direktkandidaten und gültige Formulare findet man aber nicht – genau wie bei der Wahl 2013. Offensichtlich sind Direktkandidaten im Wahlsystem nicht willkommen obwohl gute Direktkandidaten bei der Wahl 2017 gute Chancen haben, die es keine dominierenden Großparteien mehr gibt.

Dies ist sicherlich eine Behinderung der Aufstellung von Direktkandidaten aber auch der Parteien, die sich zum ersten Mal für den Bundestag bewerben. Das kann den Termin der Bundestagswahl gefährden, wenn einer der Kandidaten vor ein Gericht zieht. Die Bundestagswahlordnung erschwert die Bewerbung von Direktkandidaten zusätzlich. Für jeden Unterstützer muss beglaubigt werden, dass er im Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wie und wie schnell die Meldebehörden diese Bescheinigung ausstellen wird nicht im Gesetz geregelt. Bei den Parteien ist man da nachsichtiger. Die Teilnehmer der Wahlversammlungen der Parteien im Wahlkreis und im Bundesland müssen nicht einzeln schriftlich nachweisen, dass sie auch wahlberechtigt sind.  Kein Wunder – das Wahlgesetz wurde ja von den etablierten Parteien verabschiedet.

Die letzte Entscheidung über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl fällt der Bundeswahlausschuss. Er tagt genau 97 Tage vor dem Wahltermin und muss 90 Tage vor der Wahl seine Arbeit abgeschlossen haben. Ihm gehören elf Repräsentanten der im Bundestag vertretenen Parteien an (die werden bei neuen Konkurrenten wohl jedes Haar in der Suppe finden!), zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichtes und der Bundeswahlleiter. „Neue Parteien“ müssen für jedes Bundesland, in dem sie mit einer Landesliste antreten, 2000 Unterschriften von Unterstützern sammeln. Falls sie nur in einzelnen Wahlkreisen antreten genügen 200 Unterschriften/Wahlkreis.

Der Bundeswahlausschuss entscheidet in seiner Sitzung nicht über die Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen (Direktkandidaten) zur Bundestagswahl. Darüber entscheiden die zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschüsse. Wahlvorschläge mussten 2013 bis zum 15 Juni  18.00 Uhr, eingereicht werden, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Der offizielle Abgabetermin wird von den Landes- und Kreiswahlleitern bekannt gegeben.

PS Die Musterformulare wurden den Online Dokumenten des Bundeswahlleiters entnommen, da die Formulare leider nicht einzeln per Link zitiert werden können. Alle Dokumente geben nicht den geltenden Stand für die Bundestagswahl 2017 wider. Das zeigt einmal mehr, dass die IT von Regierung und Behörden nicht gerade auf der Höhe der Zeit ist.

Nachtrag zur Bundestagwahl 2017 vom 20.10.2016

Beim Bundeswahlleiter gibt es eine Liste der zuständigen Kreiswahlleiter. Für die Wahlen zuständige Städte oder Kreise geben die Kreiswahlleiter bekannt. Typisch erfolgt dies sehr spät und die Kreiswahlleiter sind sehr erstaunt wenn man die notwendigen Formulare für einen Direktkandidaten anfordert. Auch die Meldebehörden sind meist auf die Prüfung der Wahlberechtigung nicht vorbereitet. Häufig hilft nur die Drohung einer Klage, die dazu führen würde, daß die gesamte Wahl für ungültig erklärt werden müsste – Österreich läßt grüßen. Direktkandidaten wird empfohlen sich rechtzeitig um einen erfahrenen Juristen als Beistand zu bemühen.

Bei der Bundestagswahl 2017 wird die Zahl der Überhangmandate der Parteien sehr groß werden, da keine Partei eine große Mehrheit hat. Pessimisten rechnen mit bis zu 700 Abgeordneten. Regulär sind es nur 598. Bundestagspräsident Lammert fordert deshalb die Parteien auf das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu ändern.  Da wird er wohl wenig Freunde finden, die sich selbst den Ast absägen.

Es ist schon verblüffend, daß es in Deutschland z.B. kein einheitliches Wahlrecht in den Ländern gibt – Spitzenreiter beim obskuren Wahlrecht ist wohl Bremen. In Baden-Württemberg hat einst die CDU das Wahlrecht in ihrem Sinne gestaltet. Die Frauen in Baden-Württemberg beklagen sich nun daß nur 18% der Abgeordneten Frauen sind. In Baden-Württemberg kann man nur eine Stimme für den Direktkandidaten abgeben und offensichtlich haben die Bürger bei der Wahl nicht auf den Geschlechtsproporz geachtet und den Kandidaten (oder die Partei) ihrer Wahl gewählt oder wollten ihre Stimme einer Partei geben egal welcher Kandidat damit in den Landtag befördert wurde. Manche Abgeordneten und die Parteifunktionäre wollen nun die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten reduzieren um mehr weibliche Abgeordnete über eine Zweitstimme und eine Parteiliste wie bei der Bundestagswahl in das Parlament bringen. Abgeordnete, die bei der letzten Wahl mit weniger als 30% der Stimmen gewählt wurden, sind aber dagegen. Die Bürger in B-W wären sicher mehrheitlich für ein ähnliches Wahlverfahren wie bei der Bundestagswahl. Dann könnten sie zwischen dem Kandidaten und der Partei unterscheiden. Manchen schwachen Abgeordneten sind diese „Manipulationen“ mit Erst- und Zweitstimme aber ein Dorn im Auge.

PS Die CDU Baden-Württemberg aht auf ihrer Landesliste ähnlich wie die Grünen abwechselnd männliche und weibliche Kandidaten nominiert. Offensichtlich ist das Geschlecht eine der wichtigsten Merkmale für den Bundestag! Da aber in Baden-Württemberg wohl die meisten Abgeordneten übder die Direktwahl in den Bundestag einziehen werden (sogar in größerer Anzahl als ihnen nach dem Parteienproporz zustehen würden) ist die CDU Landesliste eine Mogelpackung.

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