Erbe aus der Feudalzeit – doch die Hoeneß hängt man nicht!

Ein Rheinbund Gewinner Fürst von Napoleons Gnaden

Obwohl wir nun schon eine Weile eine Demokratie sind, haben sich viele Elemente aus der Feudalzeit in unseren Ansichten und auch im Recht gehalten. Ein wesentlicher Unterschied liegt allenfalls darin, dass Sonderrechte früher durch die Gnade der Geburt begründet wurden, während man heute Sonderrechte meist durch Geld und Position in Staat und Unternehmen beansprucht. Allein beim Familiennamen und beim Erbrecht haben die Adligen noch eine Sonderstellung.

Sonderrechte wie Vielweiberei (auch ius primae noctis), Willkür gegenüber Untertanen, Steuerbefreiung ja sogar Straflosigkeit bei Tötung eines Menschen aus niedriger Klasse waren früher dem Adel vorbehalten. Heute nehmen sich die Prominenz aber auch Angehörige des Staatsapparats solche Sonderrechte wie selbstverständlich heraus. Man findet ja heute noch kaum Prominente ohne Zweit- und Drittfrau und diversen Verhältnissen mit Untergebenen. Anders als früher müssen sie auch nicht mit dem Tod im Duell mit den gehörnten Ehemännern des gleichen Standes rechnen.  Sonderrechte wie z.B. die Amnestie für NS Richter und Staatsanwälte wurden selbst von unserer demokratischen Regierung bestätigt.

Offiziere der Armee haben gemäß Genfer Konvention in der Gefangenschaft Anspruch auf besondere Behandlung. Kein Wunder dass die Offiziere lieber in den Krieg gezogen sind als die Soldaten.

Während eine Küchenkraft, die Speisereste vor dem Mülleimer rettet und mitnimmt, gekündigt werden darf, können Angestellte und Beamte höherer Dienstgrade sich weit mehr als silberne Löffel aneignen oder riesige Schäden verursachen, ohne dass sie zu Verantwortung gezogen werden (Flughafen Berlin, Bahnhof Stuttgart).

Obwohl es in Deutschland den Demokraten einigermaßen gelungen ist, den „Oberen“ Grenzen zu setzen, muss täglich für die Gleichberechtigung vor dem Gesetz gekämpft werden. Ein schönes Beipiel ist z.B. der avisierte Schutz vor Spionage gegen die Kanzlerin während bei Untertanen weiter spioniert werden darf.

Der Fall Hoeneß ist geschichtlich und soziologisch besonders interessant, da man hier eigentlich gegen einen „Unterschichtler“ vorgeht, der sich in die „Oberschicht“ hochgearbeitet hat und beim Volk beliebt ist. Mal sehen wie die Bayern heute mit dieser Lage umgehen. Den Jager Jennerwein haben’s 1877 erschossen – ihm aber nachträglich ein Denkmal gesetzt. Eine salomonische Lösung auf bayrische Art.

Wahrscheinlich wird es der Horst Seehofer (auch einer aus der „Unterschicht“) beim Hoeneß schon wieder richten oder haben sie davon gehört, dass ein Richter oder Staatsanwalt wegen des Falls Gustl Mollath belangt wurde? Die Justizministerin wurde sogar mit einem gut dotierten, ruhigen Altenteil bei der EU belohnt.

Nachtrag 28.1.2014 Die Lösung des Problems ist schon in Sicht. Die bayrische Justiz hat den Steuerbetrug Hoeness in sieben Einzelvergehen aufgeteilt. Damit kommt keines der Vergehen über ein Strafmass von 2 Jahren hinaus – dafür müsste Herr Hoeness zwingend einsitzen. Bei sieben Einzelstrafen unter jeweils 2 Jahren Strafmaß kann das Gericht aber die Strafe auf Bewährung aussetzen. Wetten daß !

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