Wird die Bundestagwahl 2017 ungültig? Das Wahlgesetz zur Bundestagwahl verletzt die Grundrechte der Wähler, die einen Diektkandidaten erfolgreich wählen. Zitat Wikipedia: „Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes bleiben die Zweitstimmen derjenigen Wähler für die Sitzverteilung unberücksichtigt, die mit ihrer Erststimme für einen erfolgreichen unabhängigen Direktkandidaten gestimmt haben. Mit dieser Regelung soll eine faktisch zweifache Einflussnahme dieser Wähler auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages verhindert werden.“
Wählt der Bürger jedoch einen Parteikandidaten dann wird seine Zweitstimme berücksichtigt. Wählt man mit der Erststimme z.B. einen CDU Kandidaten und mit der Zweitstimme aber SPD, so hat seine Stimme mehr Gewicht als die Stimme des Wählers eines Direktkandidaten. Mit seiner Erststimme sorgt er dafür daß ein CDU Kandidat in das Parlament einzieht. Mit der Zweitstimme sorgt er aber dafür daß die SPD einen höheren Anteil an Abgeordneten erhält. Die Stimme des Parteiwählers hat also mehr Einfluß auf die Zusammensetzung des Parlaments. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Regel, daß die Stimmen aller Bürger gleichberechtigt sind. Das ist natürlich von den Parteien, die das Wahlgesetz ja gemacht und verabschiedet haben, so gewollt.
Ich nehme an, daß die Regelung für die Nichtigkeit der Zweitstimme bei Wählern von Direktkandidaten vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben wird, wenn ein Bürger dagegen klagt. Dann müßte die Wahl 2017 wiederholt werden. Auch die Organisation einer Wahl will gelernt sein. Österreich läßt grüßen.
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