Anstatt sich auf sinnlose Streitereien einzulassen, was zulässig ist oder nicht, sollten Twitter und Facebook einfach auffällige Konten sperren. Facebook sperrt heute z.B. Konten, wenn nicht genügend Eingaben gemacht werden oder nimmt Seiten aus dem Suchindex heraus was einer Löschung entspricht. Dagegen kann nicht geklagt werden. Offensichtlich reicht ein geringer wirtschaftlicher Schaden bei Facebook oder Twitter (weniger Klicks und geringere Werbeeinnahmen) als Begründung schon aus, inaktive Benutzer abzuschalten. Deren Meinungsfreiheit gilt dann offensichtlich nicht mehr.
Kein Benutzer von Facebook oder Twitter hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß seine kriminellen Ergüsse auf deren Plattformen veröffentlicht werden. Eine Zeitung kann auch nicht gezwungen werden beliebige Leserbriefe zu veröffentlichen. Genau wie eine Zeitung muss sich Twitter und Facebook auch an geltendes Recht halten und ähnlich wie Automobilfirmen bei Fehlverhalten bestraft werden. Heise hält z.B. sein Forum vorbildlich sauber (die verstehen auch etwas von Technik)
Die Haßbürger und Falschmelder können jederzeit eine eigene Website einrichten, auf der sie beliebige Nachrichten absetzen können und ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben. Für die eigene Website sind sie aber dann rechtlich voll verantwortlich! Es ist auch nicht einzusehen daß Bundestagsabgeordnete Fehlmeldungen oder Haßparolen veröffentlichen dürfen ohne daß der Vorgesetzte (der Bundestagspräsident Schäuble) einschreitet. Firmenangehörige werden dagegen schon bei geringfügigen kritischen Bemerkungen entlassen.
Journalisten und andere Plattformnutzer, die Fehlmeldungen und Hetzparolen in ihren Kommentaren verbreiten, sollten ebenfalls nach Recht und Gesetz belangt werden. Der übliche Trick „der braune Storch hat gesagt: …… “ hilft dann nicht mehr.
PS Auch bei diesem Blog wird jeder Kommentar vor der Veröffentlichung vom Autor geprüft! So viel Sorgfalt muss schon sein.
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