In der globalen Wirtschaft wird reale Urheberschaft (Patente) immer weniger wert. Das zeigt exemplarisch der Streit von Apple und Samsung um das iPhone. Während Apple Tausende von Patenten und technischen Ideen (z.B. GSM Funktechnik, Digitale Prozessoren und Speicher, GPS, Bildschirmtechnologie, Bildschirmtastatur usw) umsonst oder gegen geringe Gebühren nutzt, von denen die Urheber keinen Anteil bekommen, kann Apple aus dem eigentlich relativ wenig aufwändigen Design seines Produkts eine Monopolstellung und hohe Gewinne realisieren. Dies ist nur möglich weil „kreative“ Arbeiten wesentlich umfassender geschützt werden als z.B. Arbeiten von Ingenieuren oder Programmierern. Ein Ingenieur kann nur davon träumen dass eine seiner Ideen ohne jegliche Patentanmeldung und Zahlung hoher Gebühren bis 70 Jahre nach seinem Tod geschützt wird. Das Urheberrecht ist dagegen ohne festgestellte Erfindungshöhe ja auch noch vererbbar. Urheberrechte werden deshalb vor allem in USA als mächtige Waffe im globalen Wirtschaftskrieg genutzt. Mit ACTA wollte man das Urheberrecht in der Musik.- und Medienindustrie und im Bereich der Software, weit über das schon existierende irreale System ausdehnen.
Am folgenden kleinen Beispiel wird der gesetzlich etablierte Unsinn des deutschen Urheberrechts deutlich.
Szenario: Nach einem kleinen öffentlichen Veranstaltung eines Sportvereins singen die Teilnehmer dem Trainer „Happy Birthday to You“. Der Fotograf der lokalen Zeitung schießt dazu ein Foto und ein Mitglied des Vereins nimmt das Geburtstagsständchen in einem kleinen Video auf. Einige Tage später wird der Artikel aus der Tageszeitung (mit Zustimmung des Zeitungsverlages) auf der Webseite des Vereins und das kleine Video in YouTube ins Web gestellt.
Auf den Verein kommen nach geltendem deutschem Recht potentiell jetzt Abmahnungen und Gebühren in Höhe von mehreren tausend Euro zu. Das Lied „Happy Birthday to you“ ist urheberrechtlich geschützt. Da die Aufführung bei der GEMA nicht angemeldet und damit nicht genehmigt war, kann ein cleverer Abmahnanwalt dafür etwa 2000 € aus dem Verein „herausholen“. Da man natürlich auch ein urhebrrechtlich geschütztes Werk nicht in YouTube einstellen darf , sind mindesten weitere 1500 € an Gebühren und Abmahngebühren fällig. Weitere 1200 € kann der Fotograf, der das Bild an die Zeitung aber nicht für die weitere Nutzung durch andere verkauft hat, vom Verein einfordern (siehe VG Bild-Kunst). Ebenso der Autor des Artikels, meist ein Freiberufler, der seinen Artikel nicht für die allgemeine Nutzung im Internet verkauft hat (siehe VG Wort). Nachdem einige Facebook Benutzer auf der Webseite der Zeitung auf den „Gefällt mir Button“ gedrückt haben, ist das Foto auch auf ihren Facebook Seiten als Minibild veröffentlicht worden. Für den Inhalt der Facebook Seiten sind aber gemäß AGB die Facebook Nutzer verantwortlich. Ein guter Abmahnanwalt kann dafür etwa 1200 € von jedem Benutzer herausholen. Der Verein hat noch Glück gehabt, da er die Noten für „Happy birthday to you“ nicht kopiert und verteilt hat, sonst wären nochmal 1000 € an die VG Musikedition fällig.
Bisher war die Gefahr bei solchen Urheberrechtsverletzungen „erwischt“ zu werden, relativ gering. Nun bietet Google aber automatisierbare Suchfunktionen für Fotos und PDF Dokumente an, mit denen gewiefte Abmahnanwälte mit geringem Aufwand solche Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Rechteinhaber verfolgen können.
Damit wird das gesamte Web vor allem für private Benutzer völlig absurd, da man nämlich nicht wie bei Büchern ohne Zustimmung des Rechteinhabers „zitieren“ kann. Besonders absurd ist das deutsche Urheberrecht bei Fotos, wo jedes Amateurfoto bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt ist. Deutschland ein einziges Volk von iPhone Künstlern! Geradezu absurd ist das System der Verwertungsgesellschaften, die ihre Einnahmen nach völlig undurchsichtigen Regeln, gesteuert von einer Altherrenriege vergeben. Junge Autoren haben da kaum eine Chance an Geld zu kommen. Der rechtliche Aufwand steht dabei in keiner vernünftigen Relation zu den Einnahmen. Die Verwertungsgesellschaften nehmen im Jahr insgesamt etwa eine Milliarde € an Gebühren ein (GEMA 800 Millionen, VG Wort 200 Millionen). Grotesk wird es wenn im Ausland speziell andere Gesetze gelten als in Deutschland (wo ist die deutsche Grenze im Web?) und wenn viele Autoren und Künstler sich nicht von den Verwertungsgesellschaften vertreten lassen. Die VGs kassieren dann trotzdem!
Sinnvoll wäre es von den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, die im Jahr etwa 8 Milliarden durch Zwangsabgabe von den Bürgern kassieren, etwa 500 Millionen € abzuziehen und damit die vielen deutschen Künstler für die Nutzung von Privatpersonen und gemeinnützigen Vereinen pauschal zu bezahlen. Über die Verteilung können die Künstler sich ja dann wie bisher intern streiten. Es ist nicht einzusehen, dass die „Oma/Opa Silberweiss“ Kultur der öffentlich-rechtlichen Sender so massiv unterstützt wird und die Jungen für jeden Disco Besuch über die GEMA Gebühren abgezockt werden. Die Kulturarbeit von Privatpersonen, von Jugendbands und auch von gemeinnützigen Vereinen wird durch das geltende Urheberrecht massiv behindert und großen finanziellen Risiken ausgesetzt, weil Abmahnanwälte den Gerichtsstand für Internetklagen frei wählen können und die Streitwerte und damit die Anwalts- und Gerichtsgebühren völlig weltfremd überhöht sind.
Abhilfe kann hier eigentlich nur ein allgemeines und begrenztes Recht auf private und nichtkommerzielle Nutzung von Webinhalten schaffen. Wer Inhalte ins Web stellt und die Infrastruktur nutzt, sollte Inhalte auch fair mit den Benutzern des Webs teilen. Was fair ist kann man dann diskutieren. Die Piraten Partei ist dabei wohl die einzige Partei, die zu dieser Problematik fundiert Stellung bezieht und zumindest eine Diskussionsgrundlage liefert. Bei den anderen Parteien scheint es mit der Webkompetenz nicht allzu weit her zu sein speziell wenn die Interessen des Springer Verlags bedroht sind.
PS Neueste Nachrichten GEMA beim Martinsumzug. Die meisten Kommentatoren liegen falsch. GEMA Gebühren sind fällig auch wenn die Kinder auswendig singen. Werden Noten und/oder Texte verteilt ist eine zusätzliche Abgabe an die Verwertungsgesllschaft Musikedition fällig (wird auch von der GEMA adressiert). Nur das Wiehern des Pferdes von St. Martin ist frei. Oder?
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