Urheberrecht: Garanten der Meinungsfreiheit – Google und Zitate

Noch vor 10 Jahren konnte man als Bürger mit einer Meinung nur dann eine nennenswerte Öffentlichkeit erreichen, wenn sich der Redakteur einer Zeitung erbarmte und einen Leserbrief mehr oder weniger willkürlich verkürzt in seinem Blatt veröffentlichte. Heute kann man selbst mit einem sehr speziellen Blog (wie diesem hier) oder kritischen Foren ein großes oder einflußreiches Publikum erreichen. Das haben wir Suchmaschinen, speziell Google zu verdanken, mit denen sich Internet Nutzer Zugang zu interessanten Tatsachen und Meinungen verschaffen können. Wichtig für die Auswahl der Google Treffer sind dabei kurze Inhaltsangaben und Zitate mit denen man die Spreu(Werbung) vom Kern der Informationen trennen kann. Google macht das natürlich nicht ohne wirtschaftliche Eigeninteressen jedoch mit relativ großer Neutralität.

Totalitäre Regimes, Hinterwäldler-Unternehmen und -Politiker versuchen deshalb immer zuerst den Zugang zu den Informationen im Internet und damit Google zu kontrollieren. Nicht allen Staaten gelingt es so gut wie China, die eine eigentliche staatlich kontrollierte Suchmaschine (Baidu) durchsetzen können u.a. weil der Rest der Welt die chinesische Sprache nicht beherrscht.

Zitate sind die Grundlage wissenschaftlicher Arbeiten sowie fachlicher und politischer Diskussionen. Wenn man ohne den Autor zu fragen nicht mehr zitieren darf, dann kann man jegliche aufkommende Diskussion unterdrücken. Da man heute auch sehr stark mit Bildern und Musik argumentiert und manipuliert muss es auch, anders als zur Zeit in Deutschland geregelt, möglich sein, Bilder und Musik zu zitieren z.B. mit geringer Auflösung oder als Ausschnitt ohne dass dadurch das Urheberrecht verletzt wird.

Leider ist in der deutschen Gesetzgebung auf Druck der Medienlobby und der Abmahnanwälte die untere Grenze (Kleine Münze) für schützenswerte Werke immer weiter abgesenkt worden. Von Politikern wird das gerne auf EU Regeln geschoben. Das stimmt aber nicht. Österreich hat z.B. die EU Regeln so umgesetzt, dass eine Untergrenze für  urheberrechtlich geschützte Werke beibehalten wurde. Während in Deutschland schon das zitieren mit einem Kleinbild (Nail) z.B. in Facebook oder das Absingen von Happy Birthday to You zu einer Abmahnung > 1000 € führen kann. Hier bahnt sich eine riesige Mißbrauchswelle durch die deutsche Abmahnindustrie an. Dies wird dadurch begünstigt, dass sich ein Kläger in Deutschland bei Internet Streitigkeiten ein Gericht aussuchen kann (bevorzugt Hamburg oder Köln mit starker Medienlobby im Hintergrund) und damit dem Beklagten so hohe Kosten aufbürdet auch wenn dieser vor Gericht Recht erhält. In einer geplanten Gesetzesänderung soll das Gericht am Ort des Beklagten zuständig sein. Man hat aber vergessen, die Reisekosten für die Abmahnanwälte zu deckeln! Es sitzen halt zu viele Juristen in den einschlägigen Gremien.

Die Verbraucherzentralen versuchen zwar den Mißbrauch des Urheberrechts zu stoppen – hatten aber bisher keinen Erfolg bei den Politikern. In den USA ist das vernünftiger geregelt. Wer Dinge ins Internet stellt muss auch zulassen, dass diese „vernünftig“ genutzt werden. Wer das nicht will sollte seine Werke eben in die private Schublade stecken. Grundsätzlich sollten wegen der unklaren Rechtslage in Deutschland  bei allen Streitigkeiten betreff Internet kostenlos eine unabhägige Schiedstelle eingeschaltet werden können ähnlich wie bei Banken.

Der Retter der Meinungfreiheit,  Google, wird von der Abmahnindustrie systematisch mißbraucht. Man benutzt die von Google automatisierten Suchprozesse für Text, Bilder und Musik um auch noch den letzten Urheberrechtsverletzer im Web automatisch zu finden. Die Betreiber von Websites sehen in letzter Zeit vermehrt Besuche von Google Image Search. Das sind vorwiegend automatische Suchanfragen der Abmahnhaie.

Tipp: Beim Geburtstag in Verein oder Firma nicht mehr Happy Birthday und beim Kindergeburtstag nicht mehr Wie schön dass du geboren bist oder beim Martinsumzug Laterne, Laterne (GEMA pflichtig!) singen.  Sobald ein stolzer iPhone Besitzer den Auftritt ins Web stellt, sind Sie nach deutschem Urheberrecht mit > 1000 € Abmahngebühren bedroht.

PS Das kleine Bild oben ist ein Foto eines Gemäldes. Dieses ist:

  • doppelt geschützt als Kunstwerk und Foto durch die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst
  • der Text ist geschützt durch VG Wort (hier wird’s besonders teuer da der Autor Profi und Mitglied bei VG Wort ist)
  • die Note ist geschützt durch VG Musikedition

Der Autor gestattet aber jedem Benutzer dieses als Beispiel für die Auswüchse des deutschen Urheberrechts beliebig zu verwenden. Achtung: Klicken Sie nicht auf diesen Link: Minimal Musik . Sie könnten einen unerlaubten Download eines von der GEMA geschützten Musikwerkes starten und eine Abmahnung riskieren. Ausnahmsweise ist der Download von Minimal Musik sowie die Nutzung als Klingelzeichen vom Komponisten und Rechteinhaber explizit erlaubt. Wäre ich auch Mitglied der GEMA könnte ich das „Musikstück“ nicht freigeben, da die GEMA die Rechte auf alle Werke der Mitglieder hat (das will man wenigstens ändern ?)

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IT New Products Research, Development & Key Account Consulting, Lead Consultant Ex University of Stuttgart, Memory and Logic Design Research, Quantum Memory. Ex IBM New Software Development & Management. Graphic System Product Development, 801 System Design System (Research), New Products Design Manager, Smartcard Security, Edge Computing, AI Signature Validation, IBM Portal Server. Customer Projects: Banking, Health, Automotive
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