Deutsche Politiker und Datenschützer feiern die DSGVO als Gipfel des persönlichen Datenschutzes. Otto Normalverbraucher kommt mit der DSGVO täglich in Berührung meist in Form eines PopUps auf dem Smartphone. Mit einem Klick muss man der Nutzung von Cookies und den Geschäftsbedingungen zustimmen. Damit stimmt man in der Regel zu, daß persönliche Daten an eine Vielzahl von Firmen weitergeben dürfen sofern die Daten für das „Geschäft“ notwendig sind. Da hat die IT Lobby die Digitalnaiven im EU Parlament und im Bundestag am Nasenring durch die Manege geführt.
Die bisher nicht explizit geregelte Verteilung von persönlichen Daten wird durch die DSGVO legitimiert. Ironie des Schicksals: der Benutzer muß dem Mißbrauch seiner Daten sogar noch zustimmen. Wer glaubt, daß die EU Verordung seine persönlichen Daten schützt, sollte das Original Dokument lesen und sich überlegen, wie man daraus in jedem EU Land verbindliche Gesetze und Klagerechte und -verfahren ableiten und einrichten kann. Die Beauftragung an Servicepartner wird gar nicht behandelt.
Charlie Warzel von der New York Times beschreibt in einem Artikel wie die übliche Zustimmung zur Nutzung von Cookies durch eine Angabe über die Weitergabe der Daten ergänzt werden sollte. Wer dann noch der vielfachen Verteilung seiner Daten zustimmt ist wohl selbst schuld.
Damit bricht wohl das Lügengebäude des Schutzes der persönlichen Daten durch die DSGVO zusammen.
PS Lesen Sie die Geschäftsbedingungen Ihrer Bank zum Thema Schutz der persönlichen Daten durch. Meine Bank hat die Erlaubnis meine Daten an etwa 40 Partner weiterzugeben. Wie meine Daten wieder eingesammelt werden, wenn ich mein Bankkonto auflöse, weiß die Bank natürlich nicht.
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